Im Bau- und Werksausschuss kam es zur Abstimmung über höhere Gebühren zur Stellplatzablöse und damit auch zur Debatte über den Umgang der Stadt mit Bauinvestoren. Hier unser Beitrag dazu:
Pressemitteilung 26. Mai 2014
Höhere Stellplatzablöse: unbefriedigende Lösung für hausgemachtes Problem
GRÜNE mahnen konsequenteres Verhalten gegenüber Bau-Investoren an
In der Sitzung des Bau- und Werksausschuss am 21. Mai 2014 wurde eine deutliche Erhöhung der Stellplatzablöse beschlossen. Die GRÜNEN Stadträte in diesem Ausschuss, Harald Riedel und Kamran Salimi, stimmten für die Erhöhung.
Zur Abstimmung erklärt Kamran Salimi: „Der öffentliche Raum in Fürth darf nicht zu billig zu haben sein. Gerade in der Innenstadt ist jeder Quadratmeter wertvoll. Es ist daher in Ordnung, dass Investoren zukünftig eine höhere Stellplatzablöse zahlen müssen, wenn sie die nötigen Parkplätze für ihre Bauprojekte nicht selbst schaffen. Am eigentlichen Problem geht der Vorschlag aber vorbei: Bauträger sollten die nötigen Parkplätze auf ihren eigenen Grundstücken bereitstellen – wenn nicht genug Platz ist, notfalls auch als Tiefgarage. Die höhere Ablöse ist daher eine höchst unbefriedigende Lösung.“
In der Begründung zum Antrag, der von der SPD-Fraktion eingereicht wurde, heißt es, dass „offensichtlich nach gängiger Rechtssprechung eine Stellplatzablöse (nahezu immer) gewährt werden muss“. Diese Formulierung lehnen die GRÜNEN StadträtInnen entschieden ab, denn bei Vorliegen von öffentlich-rechtlichen Gründen, z.B. Gründen der Verkehrsplanung kann die Stellplatzablöse verweigert werden.
„Das Problem hat sich die Stadt Fürth zum Teil selbst geschaffen, und zwar durch fehlerhaftes Handeln beim Bürogebäude ‚Next Business Lofts‘ in der Flößaustraße,“ bemängelt der GRÜNE Fraktionsvorsitzende Harald Riedel. Dort wurde die Baugenehmigung unter der Auflage erteilt, dass auf dem Baugrundstück Pkw-Stellplätze in ausreichender Zahl geschaffen werden. Der Investor P&P hätte dazu sogenannte Duplex-Parker errichten müssen – was ihm anscheinend zu teuer war: Die vorgeschriebenen Parkplätze wurden bis heute nicht gebaut. In der Bau- und Werkausschusssitzung am 19. März 2014 erfolgte nun die nachträgliche Legitimierung des rechtswidrigen Handelns: Der Bau- und Werkausschuss machte – gegen die Stimmen der GRÜNEN-Fraktion – die Stellplatzablöse zum Standardtarif von 8000€ möglich. Somit wurde für Teile der Südstadt mit der Entscheidung zum Projekt in der Flößaustraße das Vorliegen von öffentlich-rechtlichen Gründen wie z.B. Gründen der Verkehrsplanung faktisch außer Kraft gesetzt und es ist nunmehr rechtlich kaum mehr möglich anderen Antragstellern die Stellplatzablöse zu verweigern.
Harald Riedel ärgert sich: „Der Bescheid der Stadt wurde vom Bauträger wissentlich ignoriert – und die Stadt zieht daraus keine Konsequenzen, sondern genehmigt im Nachhinein das dreiste Manöver des Bauträgers. Damit macht sie sich vollkommen unglaubwürdig für die Zukunft. Wenn die SPD nun die Stellplatzablöse erhöhen will, geht es also nicht nur um die ungünstige Rechtslage, es geht vielmehr auch um die eigenen Fehler, die höhere Gebühren notwendig machen.“
Nach Meinung von Kamran Salimi steht die Frage der Stellplatzablöse exemplarisch für den Umgang der Stadt Fürth mit Bauträgern: „Ein entschiedeneres und konsequentes Auftreten gegenüber Investoren lassen die Stadtspitze und Sozialdemokraten nach wie vor vermissen, trotz gegensätzlicher Ankündigungen im zurückliegenden Wahlkampf.“
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