Besonders durch die Nachfragen der Grünen nach der Altlastenproblematik im Südstadtpark und einem entsprechenden Antrag zum Bauausschuss am 11. Februar 2015 konnte nach einer genaueren Prüfung der Ausweichstandort am Rande des Südstadtparks abgesichert werden. Die Stellungnahme des Gutachters löst nun den Konflikt: Die Wilhelm-Löhe-Hochschule wird auf dem ihr bereits zugedachten und zu diesem Zweck von der Stadt Fürth bereits vor Jahren erworbenen Grundstück am Rande des Südstadtpark bauen können, da die Altlasten kein Hindernis mehr darstellen, lediglich drei Messsonden sind notwendig. Damit sind zunächst alle Beteiligten befriedet.
Warum haben nun zwei grüne StadträtInnen nicht für die Vorlage gestimmt? Abgestimmt wurde in einem einzigen Beschluss über zwei verschiedene Teilbereiche – getreu der Devise „wer A sagt, muss auch B sagen“: In A wurde über die kostenfreie Überlassung des mit über 2500 qm viel zu großen Grundstücks abgestimmt, der Grundstücksbedarf im Südstadtpark wäre nur 700 qm gewesen, somit wurde der Hochschule ein dreimal so großes Grundstück in bester unverbaubarer Lage unmittelbar am Rand des Südstadtpark kostenfrei überlassen und in B über die Summe von bis zu 100.000 Euro, die die Stadt Fürth als Planungsentschädigung an die Hochschule zahlen wird – ohne dass es hierfür eine rechtsverbindliche Grundlage gegeben hätte – denn eine rechtsverbindliche Zusage für eine Erweiterung IM Südstadtpark gab es nie – so zumindest die Aussage von OB Jung in der FN vom 10. Februar 2015 !!
Die anderen vier Grünen haben im nunmehr ersten Schritt bei der Abstimmung im Stadtrat nicht dagegen gestimmt, werden sich jedoch mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die genauen Konditionen für die Überlassung des Grundstücks an die Hochschule im Wirtschafts- und Grundstücksausschuss weiter präzisiert werden und werden hierzu einen entsprechenden Antrag stellen.
Die Hochschulleitung hatte sich im Herbst 2014 offensichtlich auf eine mündliche Zusage bezüglich der Bebauung innerhalb des Parks durch den Oberbürgermeister, den Baureferenten und den Wirtschaftsreferenten verlassen. In Anbetracht der Höhe der Planungssumme wäre es klug gewesen, vor allen Aktivitäten eine aktuelle Klärung mit dem Stadtrat und das Gespräch mit den Anwohnern zu suchen. Klug war es aber auch nicht, dass diese Zusage von Seiten der Stadtspitze offenbar getätigt wurde, ohne ein Gespür für die Interessen der AnwohnerInnen zu haben.
Die in dem Planungsprozess fehlende Bürgerbeteiligung, die wir immer wieder fordern, kostet uns Alle nun nach dieser Abstimmung 100.000 Euro sowie den Wert des Grundstückes – der trotz entsprechender Nachfrage in der Stadtratssitzung nicht beziffert wurde.
„Wir möchten definitiv nicht, dass das mit über 2500 qm über dreimal zu große Baugrundstück in bester Lage am Südstadtpark kostenfrei überlassen wird“ – der Grundstücksbedarf der Hochschule liegt bei ca. 800 qm und der Grundstückwert für das Gesamtgrundstück dürfte im hohen sechsstelligen Bereich liegen, wenn nicht sogar darüber. Es muss zwingend dargelegt werden, wie hoch die Altlastensanierungskosten für die Hochschule noch sind, denn die Sanierung ist weitestgehend abgeschlossen und 90 % der bisherigen Sanierungskosten hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übernommen, die Stadt Fürth zahlt darüber hinaus für den zukünftigen Sanierungsmehraufwand 50.000 Euro an die Hochschule.
Wir Grünen fordern, dass die Nutzung des Grundstückes auf eine Hochschulnutzung festgeschrieben wird und im Falle einer grundsätzlichen Veränderung der Nutzung das Grundstück kostenlos an die Stadt Fürth zurückgegeben wird.
„Alle von der GRÜNEN Stadtratsfraktion in der Stadtratssitzung eingebrachten Beiträge bezüglich eines sorgsamen Umgangs mit dem städtischen Vermögen sowie unsere konkreten Nachfragen diesbezüglich wurden schlichtweg ignoriert. Das sendet keine guten Signale und wir sind darüber sehr verärgert, transparente Stadtpolitik zum Wohle aller BürgerInnen der Stadt Fürth sieht deutlich anders aus“, so die grüne Stadtratsfraktion.
PM Erweiterungsbau der Wilhelm-Löhe-Hochschule – Stadtratsbeschluss vom 25.03.2015
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