Finanzen

Antrag: Trennung der beiden Themenkomplexe Grundstückserwerb Wolfsgruber-Areal und Nutzung durch das Heinrich-Schliemann-Gymnasium

21. Dezember 2016 – Die Stadt Fürth sollte das Grundstück an der Wolfsgrubermühle erwerben – unabhängig von der späteren Nutzung für einen möglichen Neubau des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums. Die Stadt würde so verschiedene Optionen schaffen, um nach weitergehenden Planungen und genaueren Kostenermittlungen den Standort für das HSG zu wählen, der wirklich allen Anforderungen am besten genügt. Dies gilt vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in der Oktobersitzung des Schulausschusses beschlossen wurde, einen Schulentwicklungsplan für alle Fürther Schulen zu erstellen. Denn wenn das Gelände grundsätzlich für den Schulbau geeignet ist, wäre es auch ein möglicher Standort für die Staatliche Berufsschule II (Ludwig-Erhard-Schule) oder ein Ausweichstandort für andere sanierungsbedürftige Schulen. Wenn man sich zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Variante festlegt, vergibt man die Chance, nach Kenntnis aller Rahmenbedingungen die beste Entscheidung zu treffen.

Zur Sitzung des Stadtrats am 21.12.2016 stellen wir zu TOP 4 „Heinrich-Schliemann-Gymnasium – Projektauftrag für die Generalsanierung bzw. Neubau“ daher folgenden

Ä n d e r u n g s a n t r a g :
Es erfolgt eine getrennte Abstimmung über die folgenden Punkte:
1. Es erfolgt unter der Voraussetzung der Bebaubarkeit für eine Schule und zu vertretbaren Bedingungen ein Grundstückserwerb des Areals neben der „Wolfsgrubermühle“.
2. Es erfolgt noch keine Festlegung bzgl. Neubau oder Sanierung des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums, hierzu sind erst noch weitere Detailplanungen, Kostenschätzungen, Variantenvergleiche u.ä. erforderlich.

Dieser Antrag als pdf-Datei: Änderungsantrag-zur-Sitzung-des-Stadtrats-TOP-4-Heinrich-Schliemann-Gymnasium

Link zur Stadtratssitzung am 21.12.2016: Taggesordnung Stadtratssitzung 21.12.2016

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