Hauptbahnhof

Antrag: Mögliche Nutzungsszenarien für den Fürther Hauptbahnhof durch Jugendeinrichtungen

5. Juli 2017 – Die Deutsche Bahn AG plant den Verkauf des Fürther Hauptbahnhofs. Die Stadt Fürth hat ein Vorkaufsrecht und kann an die Stelle des Höchstbietenden treten, sofern eine öffentliche Nutzung des Gebäudes sichergestellt ist.

Der Erwerb des Hauptbahnhofs bietet Optionen für ein Nutzungskonzept, das vielfältige öffentliche Bereiche unter einem Dach vereinen kann: Kunstraum/Atelier für Fürther Künstler und Räume für kulturelle Nutzung, soziale Einrichtungen wie ein Nachbarschafts‐ oder Stadtteilhaus mit Beratungsangeboten, Gruppentreffs und Begegnungsräumen sowie Jugendeinrichtungen wie einen offenen Jugendtreff oder einen Club. Geeignete Gebäude für diese Formen der Nutzung sind rar. Die Flächen im Hauptbahnhof bieten genug Platz, um an zentraler und gut erreichbarer Stelle kostengünstig ein 3‐Komponenten‐Konzept umzusetzen und niedrigschwellige Angebote aus den Bereichen Kultur, Soziales und Jugend zu schaffen.

Für die einzelnen Bereiche müssten zwar bedarfs‐ und nutzungsgerechte Renovierungen erfolgen (z.B. Heizung, Toiletten, Fluchtwege, Feuerschutz), die zu erwartenden Kosten liegen jedoch deutlich unter den Kosten einer aufwändigen Generalsanierung des kompletten Gebäudes (vgl. AEG‐Gelände in Nürnberg). Da der Hauptbahnhof im Sanierungsgebiet liegt, könnten für diese Teilrenovierungen sogar Städtebaufördermittel beantragt werden. Eine Komplettsanierung des Gebäudes könnte dennoch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, falls dies in einigen Jahren gewünscht wird und die Stadt Fürth personell und finanziell entsprechend aufgestellt ist.

Gerade im Bereich der Jugendarbeit fehlen Räumlichkeiten, die den Bedürfnissen Heranwachsender gerecht werden. Mangelnde Ausgehmöglichkeiten für Jugendliche in Fürth waren ein zentrales Thema bei der Veranstaltung „Wortwechsel“ im November, bei der die Ergebnisse einer Umfrage unter Fürther Jugendlichen vorgestellt wurden. Die Stadt hätte mit der Einrichtung eines offenen Jugendtreffs oder beispielsweise eines Clubs in den ausgedehnten Kellerräumen die Möglichkeit, diesen Wünschen entgegenkommen – mit optimaler Verkehrsanbindung und ohne Lärmprobleme mit den Nachbarn. Die Nutzung durch Tanz‐ oder Streetsportgruppen könnte dieses Angebot vervollständigen. Auch für niedrigschwellige Beratungsangebote, erlebnispädagogische Angebote oder beispielsweise eine Fahrrad‐ und Skateboardwerkstatt wären die Räume im Bahnhof geeignet.

Da die nächste Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten erst am 8. Oktober 2017 stattfindet, über die Ausübung des Vorkaufsrechts jedoch voraussichtlich schon vor diesem Termin entschieden werden muss, stellen wir zur Sitzung des Ausschusses am 5. Juli 2017 daher folgenden

A n t r a g :
Der Hauptbahnhof Fürth steht aktuell zum Verkauf. Die Stadt Fürth könnte diesen im Rahmen des Vorkaufsrechts für eine öffentliche Nutzung erwerben. Hierfür benötigt der Stadtrat eine Entscheidungsgrundlage. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten empfiehlt, die Möglichkeiten einer Teilnutzung des Fürther Hauptbahnhofs durch Jugendeinrichtungen und ‐angebote zu prüfen und beauftragt daher die Verwaltung, entsprechende Nutzungsszenarien auszuarbeiten und diese als Entscheidungsgrundlage vorzulegen.

Dieser Antrag als pdf-Datei: Antrag AJJ – Mögliche Nutzungsszenarien Hauptbahnhof für Jugendeinrichtungen

Link zur Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten: Tagesordnung Jugendausschuss 5.7.2017

 

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