Hauptbahnhof

Antrag: Mögliche Nutzungsszenarien für den Fürther Hauptbahnhof durch Kultureinrichtungen

5. Juli 2017 – Die Deutsche Bahn AG plant den Verkauf des Fürther Hauptbahnhofs. Die Stadt Fürth hat ein Vorkaufsrecht und kann an die Stelle des Höchstbietenden treten, sofern eine öffentliche Nutzung des Gebäudes sichergestellt ist.

Der Erwerb des Hauptbahnhofs bietet Optionen für ein Nutzungskonzept, das vielfältige öffentliche Bereiche unter einem Dach vereinen kann: Kunstraum/Atelier für Fürther Künstler und Räume für kulturelle Nutzung, soziale Einrichtungen wie ein Nachbarschafts‐ oder Stadtteilhaus mit Beratungsangeboten, Gruppentreffs und Begegnungsräumen sowie Jugendeinrichtungen wie einen offenen Jugendtreff oder einen Club. Geeignete Gebäude für diese Formen der Nutzung sind rar. Die Flächen im Hauptbahnhof bieten genug Platz, um an zentraler und gut erreichbarer Stelle kostengünstig ein 3‐Komponenten‐Konzept umzusetzen und niedrigschwellige Angebote aus den Bereichen Kultur, Soziales und Jugend zu schaffen.

Für die einzelnen Bereiche müssten zwar bedarfs‐ und nutzungsgerechte Renovierungen erfolgen (z.B. Heizung, Toiletten, Fluchtwege, Feuerschutz), die zu erwartenden Kosten liegen jedoch deutlich unter den Kosten einer aufwändigen Generalsanierung des kompletten Gebäudes (vgl. AEG‐Gelände in Nürnberg). Da der Hauptbahnhof im Sanierungsgebiet liegt, könnten für diese Teilrenovierungen sogar Städtebaufördermittel beantragt werden. Eine Komplettsanierung des Gebäudes könnte dennoch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, falls dies in einigen Jahren gewünscht wird und die Stadt Fürth personell und finanziell entsprechend aufgestellt ist.

Durch Umbau, Sanierung und Wohnungsbau sind in den letzten Jahren viele Ateliers aus der Fürther Innenstadt verschwunden. Geeignete Räume sind in der Innenstadt kaum zu finden. Im Fürther Hauptbahnhof könnten Ateliers, Co‐Working‐Spaces für Kreative und Kulturschaffende oder Räumlichkeiten für kulturelle Angebote und Veranstaltungen wie Ausstellungen, Kleinkunstdarbietungen oder Lesungen eingerichtet werden. Die zentrale Lage und die hervorragende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sprechen ebenfalls für dieses Nutzungsspektrum.

Da die nächste Sitzung des Kulturausschusses erst am 22. November 2017 stattfindet, über die Ausübung des Vorkaufsrechts jedoch voraussichtlich schon vor diesem Termin entschieden werden muss,  stellen wir zur Sitzung des Ausschusses am 6. Juli 2017 daher folgenden

A n t r a g :
Der Hauptbahnhof Fürth steht aktuell zum Verkauf. Die Stadt Fürth könnte diesen im Rahmen des Vorkaufsrechts für eine öffentliche Nutzung erwerben. Hierfür benötigt der Stadtrat eine Entscheidungsgrundlage. Der Kulturausschuss empfiehlt, die Möglichkeiten einer Teilnutzung des Fürther Hauptbahnhofs durch Einrichtungen und Angebote aus dem Bereich Kunst und Kultur zu prüfen und beauftragt daher die Verwaltung, entsprechende Nutzungsszenarien auszuarbeiten und diese als Entscheidungsgrundlage vorzulegen.

Dieser Antrag als pdf-Datei: Antrag Kulturausschuss – Mögliche Nutzungsszenarien Hauptbahnhof für Kultureinrichtungen

Link zur Sitzung des Kulturausschusses: Tagesordnung Kulturausschuss 6. Juli 2017

 

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