Nach dem Umzug der therapeutischen Wohngemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt (Awo) ins ehemalige Metz-Quartier in die Fürther Südstadt gibt es nach einigem Hin und Her Überlegungen, Wohnraum im ehemaligen Schullandheim „Sonnenland“ zu schaffen.
Im Hinblick auf die abgeschiedene Waldlage ist das nicht ganz unproblematisch, ist das Gelände doch von Landschaftsschutzgebiet, Bannwald und FFH-Gebiet umgeben (Europäisches Natur- und Landschaftsschutzgebiet, das nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgewiesen ist). Unter Naturschutzgesichtspunkten handelt es sich also um einen hochsensiblen Bereich. Dabei geht es nicht nur um konkrete Bauarbeiten auf dem betroffenen Grundstück, sondern auch beispielsweise um deren Einwirkungen auf das FFH-Gebiet. Aufgrund der naturschutzrechtlichen Vorgaben hätte das Areal ursprünglich nicht für eine Wohnbebauung ausgewiesen werden können.
Auch wenn die Grundfläche des Gebäudes vielleicht nicht verändert werden soll, so besteht spätestens beim Anlegen der benötigten Stellplätze die Gefahr, dass es Konflikte mit der Bebauungsgrenze gibt und z.B. durch die Bautätigkeit Eingriffe in den vorhandenen Baum‐ und Waldbestand stattfinden.
Hier erinnern die Fürther Stadrät*innen an die Vorbildfunktion der Stadt Fürth. Gerade weil es in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit privaten Bauträgern bezüglich der Bebauungsgrenzen gab (z.B. P&P im Grundigpark, Ronhofer Wäldchen), darf die Stadt selbst nicht weiteren Naturschutzverletzungen Tür und Tor öffnen, indem sie bei eigenen Projekten Naturschutzbestimmungen aufweicht.
Daher haben die GRÜNEN-Stadträt*innen zur Sitzung des Umweltausschusses Ende April den Antrag gestellt, dass die Verwaltung darüber berichtet, ob nach dem Verkauf des Waldheims Sonnenland Eingriffe in den Waldbestand zu befürchten sind und inwieweit dies nach den vorliegenden Festlegungen im Flächennutzungsplan, der Ausweisung als FFH‐Gebiet, dem Bannwaldgesetz oder dem Grundbucheintrag zulässig ist.
Die Empfehlung des Umweltausschusses ist eindeutig: Er spricht sich dafür aus, dass es zu keinen negativen Änderungen des Naturschutzstatus kommt. Dies deckt sich mit der Meinung der GRÜNEN-Stadträt*innen, die sich nicht grundsätzlich gegen Bebauung und Nutzung des Areals aussprechen, sondern den Fokus darauf legen, dass keine Verschlechterung des naturschutzrechtlichen Schutzstatus zugelassen wird.
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