Bauen

Antrag: Baumaßnahmen in der Umgebung des geschützten Landschaftsbestandteils „LBH 12 Eigenes Heim“ an der Riemenschneiderstraße – Stellungnahme der Bauverwaltung

2. April 2019 – Der geschützte Landschaftsbestandteil LGH 12 (gemischte, stellenweise dichte und breite Heckenstruktur) zwischen der Feldstraße und der Riemenschneiderstraße, oberhalb der Vacher Straße, wurde im Laufe von älteren und aktuellen Bauarbeiten und Bauvorbereitungen zu einem großen Teil gerodet und ist nun auf einen schmalen Streifen zusammengeschrumpft.

Von Hausbesitzer*innen am Hang an der Vacher Straße wird befürchtet, dass bei Starkregen die abgelagerten Erdhaufen die Böschung hinab geschwemmt werden, vor allem, wenn die Bauarbeiten weiter in den geschützten Landschaftsbestandteil eingreifen.

Durch Umplanungen können vielleicht sowohl der Außenspielbereich erstellt als auch der Erhalt bzw. die Wiederherstellung des Landschaftsbestandteils gesichert werden.

Zur Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 3. April 2019 stellen wir daher folgenden

D r i n g l i c h e n A n t r a g:
1. Die Bauverwaltung berichtet darüber,
a) ob im Zuge der Baumaßnahmen noch weitere Eingriffe in den geschützten Landschaftsbestandteil LBH 12 zu erwarten sind,

b) ob die Baugenehmigung die Errichtung der Außenspielflächen im Bereich des ursprünglichen Landschaftsbestandteils enthält,

c) ob bei der Ablagerung des ausgehobenen und abgeschobenen Erdmaterials die Auswirkungen von Starkregenereignissen berücksichtigt wurden,

d) ob die ökologische Bauaufsicht des Baureferats vor Ort war. Falls zutreffend, wird über die Ergebnisse berichtet.

2. Die Bauverwaltung prüft zusammen mit dem Bauherrn, ob durch Anpassungen der Planung der notwendige Außenbereich für die Kinder außerhalb des geschützten Landschaftsbestandteils errichtet werden kann, falls in diesen durch die aktuellen Planungen eingegriffen würde.


Dieser Antrag als pdf-Datei:

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