Bebauungspläne

Paradigmenwechsel beim Sozialen Wohnungsbau

Bisher gab es in Fürth keine Verpflichtung für die Stadt oder Bauträger, bei einem neuen Bauprojekt über die Frage nachzudenken, ob auch geförderter Wohnungsbau eingeplant werden soll. „Wir mussten als Stadträt*innen über Einzelanträge auf bereits aufgestellte Bebauungspläne reagieren. Immer mit dem Risiko, vermeintlich zu früh oder zu spät dran zu sein. Nun bekommt die Frage nach dem Sozialen Wohnungsbau in Fürth endlich einen festen Platz beim Erstellen eines Bebauungsplans zugewiesen“, erklärt GRÜNEN-Stadtrat Kamran Salimi.

In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 3. April 2019 wurde dem Sozialen Wohnungsbau in Fürth endlich ein Standardprozedere zugestanden. Und zwar nicht in einem großen Antrag, einem flammenden Plädoyer oder einer Order von oben, sondern in einer unscheinbaren Protokollnotiz.

Künftig muss der Fürther Stadtrat beim Aufstellungsbeschluss gefragt werden, ob in einem Bebauungsplan ein Anteil für geförderten Wohnungsbau eingeplant werden soll und wenn ja, wie groß dieser Anteil sein soll. Auch die Bauträger in Fürth wissen nun künftig, dass ihnen die Verpflichtung zu Sozialem Wohnungsbau drohen kann und werden frühzeitig darüber informiert, in welchem Umfang das beim geplanten Projekt der Fall ist.

„Manchmal sind es die kleinen Details, die am Ende einen großen Unterschied machen. Von nun an wird der politische Wille bei Bebauungsplänen klar im Vorfeld festgelegt. Das ist ein beachtlicher Erfolg“, so Kamran Salimi.

Vorausgegangen war ein Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion, die bei der aktuellen Erarbeitung des städtebaulichen Vertrags mit dem Bauträger für den Bebauungsplan Nr. 399 „Schuckertstraße“ eine verbindliche Festlegung auf einen Anteil von 25 Prozent an gefördertem sozialem Wohnungsbau aufnehmen wollte. Dieser Antrag wurde abgelehnt – mit dem Argument, für derartige Festlegungen sei es nun zu spät, das sei dem Bauträger gegenüber nicht zumutbar.

Da es in der Vergangenheit bei ähnlichen Vorstößen der GRÜNEN-Stadtratsfraktion aber auch schon hieß, der Zeitpunkt für die Festlegung sei noch nicht gekommen, das müsse man im Rahmen des städtebaulichen Vertrags regeln, fragten die GRÜNEN-Stadträt*innen nach, wann denn nun der angemessene Zeitpunkt wäre. Aus dieser Nachfrage und der anschließenden Diskussion ergab sich ein einstimmiger Beschluss mit besagter Protokollnotiz, dass künftig die Verwaltung beim Aufstellungsbeschluss in den entsprechenden Ausschüssen nachzufragen hat und hier ein entsprechender Beschluss gefasst werden muss.

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