17. Juli 2019 – Nach Kenntnisstand der GRÜNEN-Stadtratsfraktion dient das Badeverbot in den Fürther Flüssen dem Zweck des Gesundheitsschutzes aufgrund des Vorkommens von E.Coli und dem Naturschutz. Die teilweise sehr harten Strafen bei einem Verstoß gegen das Badeverbot, von denen uns berichtet wurde, erscheinen im Vergleich zu anderen Ordnungswidrigkeiten unverhältnismäßig.
Die Notwendigkeit, das Thema noch vor der Sommerpause im Stadtrat zu behandeln, ergibt sich aus dem Wunsch, eventuelle Konsequenzen möglichst noch für die laufende „Badesaison“ umzusetzen.
Zur Sitzung des Stadtrats am 24. Juli 2019 stellen wir daher folgenden
A n t r a g:
Dem Stadtrat wird über folgende Fragen zur weiteren Diskussion berichtet:
1. In wie vielen Fällen hat der Ordnungsdienst bzw. die Fürther Polizei Verstöße gegen das Badeverbot in den Fürther Flüssen festgestellt bzw. von Verstößen Kenntnis erlangt?
2. Wie wird aktuell bekanntgegeben, dass Baden mit Strafen belegt wird?
3. Welche Strafen drohen, wenn Personen illegal in den Fürther Flüssen baden? Ist es zutreffend, dass bisweilen sehr weitreichende Strafen verhängt werden, bis hin zu vierstelligen Geldstrafen und Erzwingungshaft?
4. Gibt es für die Polizei bzw. den Ordnungsdienst einen Ermessensspielraum bei der Verfolgung dieser Vergehen? Inwieweit wird dieser genutzt?
Dieser Antrag als pdf-Datei:
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