Fußgänger*innen

Antrag: Einrichtung einer*s städtischen Beauftragten für den Fußverkehr

29. September 2019 – Dem Fußverkehr kommt bei der ökologischen Verkehrswende eine sehr bedeutende Rolle zu. Fußverkehr ist sehr stadtverträglich, benötigt wenig Platz, verursacht weder Lärm noch klimaschädliche bzw. schadstoffhaltige Abgase und stellt im Gegensatz zu den anderen Verkehrsmitteln für andere Verkehrsteilnehmer*innen keine Gefahr da. Zudem ist er ein unverzichtbares Bindeglied zwischen allen Verkehrsmitteln. Darüber hinaus hat der Fußverkehr durch die körperliche Aktivität eine positive Auswirkung auf die Gesundheit.

Daher sollte die Stadt Fürth analog zu anderen Beauftragten wie z.B. für den Innenstadthandel oder den Radverkehr eine*n Beauftragte*n für den Fußverkehr benennen.

Zur Sitzung des Bau- und Werkausschuss am 9. Oktober 2019 stellen wir daher folgenden


A n t r a g :
Die Stadt Fürth ernennt eine*n städtische*n Beauftragte*n für den Fußverkehr.

Dieser Antrag als pdf-Datei:

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