18. Mai 2020 – Eine in den Nahverkehrsplan-Qualitätsstandards (Kapitel 4.5.1, Tab. 21) getroffene Anforderung ist, Bus-Fenster nicht mehr flächenhaft mit Werbung zu versehen. Die Umsetzung sollte seit dem 03.12.2019 erfolgen. Die infra weißt nun darauf hin, dass diese Umsetzung Mindereinnahmen von jährlich 100 T€ verursachen könnte. Daher soll unter Bezug auf diese mögliche Auswirkung eine Klarstellung des Beschlusses erfolgen.
Eine Streichung der Vorgabe, wie es in Variante B der Verwaltungsvorlage vorgeschlagen wird, ist nicht anzustreben, da der Stadtrat am 21.02.2018 einstimmig dem Nahverkehrsplan zugestimmt hat. Im dazu einberufenen Beratungskreis war ein breiter Querschnitt aller Bevölkerungsstrukturen eingebunden. Eine weiterhin flächenhafte Beklebung der Busfenster würde einen deutlichen Komfortverlust darstellen, durch den andere Maßnahmen wie WLAN und USB-Lademöglichkeiten konterkariert würden. Das Ziel der Attraktivitätssteigerung des ÖPNV sollte daher mit dem Verzicht auf eine flächenhafte Beklebung der Fenster unterstützt werden.
Durch die Corona-Pandemie wird sich allerdings die Finanzsituation der Infra in nächster Zeit verschlechtern, was ein Verschieben der Umsetzung von Variante A auf den 03.12.2023 nahe legt.
Zu TOP 6 („Nahverkehrsplan Fürth (NVP): Qualitätsstandards, Fahrzeuge, Flächenhafte Beklebung der Fenster mit Werbung“) der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 20. Mai 2020 stellen wir daher folgenden
Er g ä n z u n g s a n t r a g :
Der Beschlussvorschlag wird um folgende Variante C ergänzt:
Variante C: Um der infra während der Corona-Krise höhere Werbeinnahmen zu ermöglichen, wird die Umsetzung der Anforderung aus dem Nahverkehrsplan auf den 03.12.2023 verschoben.
Ergebnis: Einstimmig geschlossen.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
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