EEG

Antrag: Weiterbetrieb von EEG-Altanlagen

9. Juli 2020 – Ab 2021 entfällt für die ersten Solaranlagen die Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Für die Betriebszeit von 20 Jahren erhielten Anlagenbetreiber*innen eine feste Vergütung für den Strom, den sie ins Netz einspeisten.

Die Anlagen würden auch weiterhin funktionieren, doch im EEG fehlt eine Regelung, wie es nach den 20 Jahren weitergeht. Betreiber*innen müssten ihre Anlagen umbauen, um den Strom selbst verbrauchen zu können. Batteriespeicher sind zu teuer, der Stromverkauf über die Strombörse zu kompliziert, aber einfach den Strom ungeregelt ins Netz leiten, ist auch nicht erlaubt. Nach der aktuellen Rechtslage ist der wirtschaftliche Weiterbetrieb solcher Anlagen also praktisch unmöglich. Allein 2021 entfällt bundesweit die Förderung für gut 18.000 Anlagen, bis Ende 2025 sind es laut Umweltbundesamt insgesamt 176.600 mit einer Leistung von fast zwei Gigawatt.

Die Bundespolitik sucht nach einer Lösung, doch es ist vollkommen unklar, ob das bis Jahresende gelingt.

Auch etliche Fürther Anlagen sind betroffen. Damit die Solarstadt Stadt Fürth auch in künftigen Solar-Rankings gut abschneidet, müssen als Alternative zu einer eventuell geänderten Bundesgesetzgebung auch lokale Lösungen gefunden werden, wie intakte Solaranlagen in Fürth auch nach der EEG-Förderung wirtschaftlich weiter betrieben werden können.

Wie bereits in der Sitzung des Umweltausschusses am 26.6.2020 unter TOP 12 (Solarbilanz der Stadt Fürth) angekündigt, stellen wir daher zur Sitzung des Aufsichtsrats der infra fürth GmbH am 16. Juli 2020  folgenden

A n t r a g :

Die infra fürth GmbH erläutert, wie der (wirtschaftliche) Weiterbetrieb von Solaranlagen in Fürth ermöglicht werden kann, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung herausfallen.

Dieser Antrag als pdf-Datei:

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