Klimanotstand

Antrag: Orientierung der Fürther Klimaschutz-Ziele am Pariser Abkommen

10. September 2020 – Der Stadtrat hat die Verwaltung im Sommer 2019 mit der Erstellung eines „Integrierten Klimaschutzkonzepts“ beauftragt. Dies ist bis Ende 2020 vorgesehen – verbunden mit der „Festlegung ehrgeiziger, aber zugleich realistischer Klimaschutzziele“.

Im Rahmen dieses Prozesses wurden zwei Stellen geschaffen. Die neuen Klimamanager*innen sollen ein klares politisches Mandat erhalten, die Ziele so hoch zu stecken, wie es notwendig ist, um besonders verheerende Folgen der Klimaerwärmung zu begrenzen.

Die internationale Gemeinschaft hat sich hierzu auf konkrete Zielwerte geeinigt, die im „Übereinkommen von Paris“ (2015) festgehalten sind. Das Abkommen wurde von 195 Staaten der Erde ratifiziert und bildet den allgemein anerkannten Rahmen für Klimaschutzmaßnahmen.

Unter anderem beruft sich auch die Stadt München in ihrem Klimaschutzkonzept auf die Ziele des Pariser Abkommens und geht davon aus, dass ca. 40 % der notwendigen Treibhausgas-Einsparungen über kommunale Maßnahmen erreicht werden. Daraus ergibt sich eine beträchtliche Verantwortung auch für die Kommunen: Je schneller entschieden gehandelt wird, desto weniger einschneidend werden die Auswirkungen der Klimakrise in naher Zukunft. (zu Punkt 1 des Antrags)

Die Bezifferung eines CO2-Budgets und eines Reduktionspfads mit einer Frist für das Ziel der annähernden Klimaneutralität sind übliche Praxis bei derartigen Konzepten. (zu Punkt 2 des Antrags)

Das Interesse an effektivem Klimaschutz in der Bevölkerung ist verständlicherweise hoch, die Dringlichkeit ebenso. Damit die Bürger*innen den Erfolg oder Misserfolg der Fürther Maßnahmen bewerten können, sollten die ersten Zielfristen innerhalb weniger Jahre liegen. (zu Punkt 3 des Antrags)

Zur Sitzung des Umweltausschusses am 17. September 2020  stellen wir daher folgenden

A n t r a g :
1. Bei der Formulierung der Klimaschutz-Ziele der Stadt Fürth werden die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens (Artikel 2) zugrunde gelegt.
Das heißt, die zu treffenden Fürther Maßnahmen sollen in diesem Zusammenhang als „Anstrengungen […], um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen“ verstanden werden (ergänzend zu Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene).
2. Das zur Erreichung dieser Ziele für das Stadtgebiet Fürth verbleibende CO2-Budget wird vorgelegt, ebenso ein Pfad der Emissionsreduktion, der bis zur Verringerung der Netto-Emissionen auf annähernd Null führt.
3. Es werden Zwischenziele gesetzt, die noch in der laufenden Stadtratsperiode überprüft werden können (z. B. Ziele für 2025). Diese Zwischenziele sollen ebenfalls in Übereinstimmung mit den Zielen des Pariser Abkommens gewählt werden.

Diesen Antrag als pdf-Datei:

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