Fußgänger*innen

Ergänzungsantrag: Parkverbot am Stadtparkzugang in der Otto-Seeling-Promenade

12. Oktober 2020 – Der Zugang zum Stadtpark in der Otto-Seeling-Promenade in der Verlängerung der Goethestraße ist meistens zugeparkt. Fußgänger*innen können sich zwar meistens zwischen den parkenden Autos durchschlängeln, doch mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl ist der Stadtpark an dieser Stelle oft nicht ohne Umweg zu erreichen.

Auch beeinträchtigen die parkenden Fahrzeuge gravierend die Übersichtlichkeit einer sensiblen Kreuzungssituation: Nur zu leicht sind etwa aus dem Park eilende Kinder zu übersehen – direkt neben dem Weg befindet sich ein Kindergarten, in der Nähe mehrere Schulen. Abhilfe könnte ein Parkverbot im unmittelbaren Bereich des Zugangs schaffen, etwa durch eine Zick-Zack-Flächenmarkierung, eventuell in Verbindung mit zwei Sperrpfosten.

Diese Verbindung der Hans-Schiller-Allee zur Goethestraße bildet zudem den nördlichen Startpunkt der projektierten grünen Fußgängerachse zwischen Stadtpark und Südstadtpark. Eine Aufwertung bietet sich auch deshalb an.

Zu TOP 7.1 der  Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 14. Oktober 2020 („Sachstand: Grüne Fußgängerachse zwischen Südstadtpark und Stadtpark) stellen wir daher folgenden

A n t r a g :
Am Zugang zum Stadtpark in der Otto-Seeling-Promenade auf Höhe der Goethestraße wird eine Zickzack-Flächenmarkierung angebracht, um den direkten Zugang von der Straße aus von parkenden Autos frei zu halten.

Dieser Antrag als pdf-Datei:

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