4. November 2020 – Viele Städte nutzen seit Langem das städtebauliche Instrument der Zwischennutzung, um Leerstände und Vandalismus zu vermeiden, die Bausubstanz durch vorübergehende Nutzung zu erhalten und gleichzeitig der Raumnachfrage von verschiedensten Akteuren, meist aus dem sozio-kulturellen Bereich, nachzukommen. Beispielsweise hat die Stadt Heidelberg mit dem Dezernat 16 bzw. der alten Feuerwache Heidelberg im Rahmen einer zunächst dreijährigen Zwischennutzung sehr positive Erfahrungen gemacht, da das Gebäude zum einen ein Aushängeschild der Stadt wurde und dieses gleichzeitig mit einem verhältnismäßig niedrigen Kostenaufwand wieder instand gesetzt und nutzbar gemacht wurde.
Laut dem Stadtratsbeschluss vom Dezember 2019 soll „mit der baulichen Bestandsaufnahme so bald als möglich begonnen werden, Voraussetzung hierfür ist jedoch die Besetzung der derzeit offenen Stellen in der Gebäudewirtschaft und die Vergabe der externen Moderation (mit Expertise für Zwischennutzungen)“. Dies geschehe auch vor dem Hintergrund des Ziels der Stadt Fürth, „die Objektentwicklung des Gebäudes parallel zum städtebaulichen Entwicklungskonzept zu betreiben“.
Es zeigt sich aktuell jedoch, dass eine zeitnahe Besetzung der Stelle unrealistisch erscheint, weshalb eine Auslagerung der Objektbetreuung und insbesondere die Erstellung der notwendigen Gutachten (Schadstoffe, Elektrik, Heizung, Brandschutz) als ernsthafte Option bedacht werden sollte. Nach Rücksprache mit verschiedenen Fachleuten zu diesen Themen, insbesondere Schadstoff- und Brandschutz, ist eine Begutachtung mit verhältnismäßig niedrigem Kostenaufwand und ohne intensive interne fachliche Betreuung machbar. Durch die zeitweise Erhöhung der „Freihandvergabe“ auf 5.000 Euro müssen dafür möglicherweise noch nicht einmal Vergleichsangebote eingeholt werden.
Auf dem Klimaschutzsymposium der Stadt Fürth hat Prof. Manfred Miosga kürzlich in seinem Vortrag klar dargestellt, dass es „Veränderungen von eingeschriebenen Verhaltensmustern und Handlungslogiken“ braucht und technische Lösungen alleine nicht ausreichen, um die derzeitige Umweltkrise einzudämmen. Für diese (sozio-)kulturelle Transformation im Sinne der Nachhaltigkeit braucht es vielmehr Räume und Erfahrbarkeit, um bei den Menschen nicht nur im Kopf, sondern auch in Herz und Hand anzukommen. Allein das sollte Grund genug sein, um das Projekt entschieden voranzutreiben.
Zur Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 11. November 2020 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
1. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand zur Nachnutzung bzw. Zwischennutzung der Alten Feuerwache, insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass diese in den nächsten Monaten frei wird und sich somit ganz akut die Frage der weiteren Nutzung ergibt:
a) Allgemeiner Sachstand
b) Stand der Stellenausschreibung eines*r Projektleiters*in für die bauliche Betreuung der Alten Feuerwache
c) Prüfung, wie das Vorgehen ohne Besetzung dieser Stelle aussehen könnte, d.h. inwieweit eine weitestgehend externe bauliche Begutachtung (Schadstoffe, Elektrik, Heizung, Brandschutz) möglich ist
2.) Die Stadt Fürth entwickelt eine Strategie, wie eine sinnvolle und nachhaltige Nachnutzung der Alten Feuerwache trotz der aktuellen und bevorstehenden Haushaltslage in den nächsten Jahren aussehen kann.
a) Zur im Stadtratsbeschluss vom Dezember 2019 angestrebten partiellen Zwischennutzung wird von der Verwaltung ein erstes Konzept erstellt. Hierzu sollen Experten mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Zwischennutzung hinzugezogen werden.
b) Die Verwaltung holt Informationen von einer der vielen Städte ein, die Zwischennutzungen regelmäßig und bereits seit vielen Jahren begleiten und umsetzen.
c) Die Verwaltung wird beauftragt aufgrund der veränderten Randbedingungen (Personal und Finanzen) den Prozess mit Unterstützung einer externen Moderation zeitnah voranzutreiben.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
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