13. Januar 2021 – Neben einer desolaten Verfassung der baulichen Anlagen kämpft das Städtische Altenpflegeheim aktuell mit Personalknappheit, sinkenden Erträgen und steigenden Kosten, wie der Presse zu entnehmen war.
Eine unübersichtliche Gemengelage von Zuständigkeiten und Aufsichtspflichten beteiligter Institutionen erschwert die notwendige Transparenz und behindert die Problemlösung:
Das Stiftungsaltenheim ist zum Betrieb an die Stadt Fürth verpachtet. Das Anwesen befindet sich im Eigentum der „1848er-Gedächtnisstiftung“ („48er Gedächtnisstiftung“), die es mit Beschluss aus dem Jahr 2018 per Erbbaurechtsvertrag an die „König Ludwig III. und Königin Marie Therese Goldene Hochzeitsstiftung“ („KLS“) übergab. Ziel dieser Entscheidung war es, dass die KLS das Alten- und Pflegeheim saniert.
Im Zuge der Übergabe von der 48er-Gedächtnisstiftung an die KLS wurden die Satzungen der betroffenen Stiftungen überarbeitet und der Stiftungsrat der 48er-Gedächtnisstiftung aufgelöst: An seiner Stelle sollte der Stadtrat die Zuständigkeit übernehmen. Ungeachtet dessen wurde nach der Konstituierung des amtierenden Stadtrats im Mai 2020 jedoch erneut ein Stiftungsrat teil-besetzt, den es nach der neuen Satzung gar nicht mehr gibt. Zugleich wurde jedoch auch die in der neuen Satzung vorgesehene Aufsicht und Beratung durch den Stadtrat nicht intensiviert – trotz der gravierenden Probleme der Einrichtung:
Der Stiftungsrat hat in der laufenden Stadtratsperiode weder ein einziges Mal getagt, noch wurden dem Stadtrat in seiner Gesamtheit irgendwelche detaillierten Hintergrundinformationen dargelegt. Ebenso hat die Regierung von Mittelfranken die neue Satzung der Stiftung offenbar nach über 2 Jahren immer noch nicht freigegeben. Aus dieser Situation ergibt sich eine unbefriedigende Handlungsfähigkeit der betroffenen Aufsichtsorgane im denkbar ungünstigsten Moment.
Das städtische Alten- und Pflegeheim nimmt eine wichtige Rolle in der Daseinsvorsorge der Stadt Fürth ein. Die Kommune sichert mit ihrem direkten Engagement mäßigenden Einfluss auf ein Element sozialer Fürsorge der Stadtgesellschaft, das großem Privatisierungs- und Gewinnmaximierungsdruck unterliegt. Gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist es sinnvoll, dass die Stadt Fürth hier – vergleichbar dem sozialen Wohnungsbau – einen Fuß in der Tür behält. Gleichwohl bedarf die Betriebsorganisation der Einrichtung ebenso einer kritischen Überprüfung wie die zeitnahe bauliche Ertüchtigung zwingend erfolgen muss, um die Aufenthalts- und Lebensqualität in der Einrichtung für Bewohner*innen und die Arbeitsplatz-Attraktivität für die Beschäftigten zu erhöhen.
Durch einen Sachstands-Bericht der Verwaltung, des Stiftungsvorstands der KLS sowie des Personalrats soll die Problemlage genauer erläutert werden, um lösungsorientierte Beratungen des Stadtrats zu ermöglichen. Bei der Lösungsfindung müssen das Wohl der Bewohner*innen und das der Beschäftigten die höchste Priorität haben.
Zur Sitzung des Stadtrats am 20. Januar 2021 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
Die Verwaltung, der Stiftungsvorstands der „König Ludwig III. und Königin Marie Therese Goldene Hochzeitsstiftung“ und der Personalrats geben einen Sachstandsbericht zur aktuellen Situation im Städtischen Altenheim und erläutern zudem folgende Fragen:
1. Wie ist der bauliche Zustand der Gebäude? Warum wurde die Einrichtung in der Vergangenheit nicht unter Zuhilfenahme der Stiftungs-Erträge saniert?
2. Sind bisher Investitionskosten zur Sanierung der Gebäude ermittelt worden, und wenn ja – mit welchen Kosten rechnet man bei einer vollständigen oder teilweisen Sanierung der Gebäude?
3. Wie waren die Belegungszahlen der Einrichtung in den letzten fünf Jahren und lässt sich ein Trend über die künftige Auslastung der Heimplätze ableiten?
4. Wie viele Stellen im Bereich des Pflegediensts sind aktuell nicht besetzt und wie hoch ist jeweils die Personalfluktuationsquote und Krankenquote?
5. Wie sind die aktuellen Zuständigkeiten von Stadtrat, „1848er-Gedächtnisstiftung Fürth“ und „König Ludwig III. und Königin Marie Therese Goldene Hochzeitsstiftung“ hinsichtlich der Aufsicht über Betrieb und Bauunterhalt des Stiftungsaltenheims?
6. Wie ist der Stand zur Freigabe der neugefassten Satzung der „König Ludwig III. und Königin Marie Therese Goldene Hochzeitsstiftung“? Warum hat die Regierung von Mittelfranken die Neufassung bisher noch nicht freigegeben?
7. Sollte die neue Satzung noch keine Gültigkeit erlangt haben und der Stadtrat somit noch nicht zuständig sein, soll hilfsweise der Stiftungsrat vollständig besetzt werden und schnellstmöglich einberufen werden, um die Handlungsfähigkeit zu sichern.
8. Dem Stadtrat wird das in der Presse erwähnte Gutachten einer Unternehmensberatung zur Verfügung gestellt.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
Link zum Statement der Stadtratsfraktion zur Privatisierung: Statement zum Städtischen Altenheim
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