23. Februar 2021 – Durch die Corona-Pandemie stecken die öffentlichen Verkehrsmittel in einer tiefen Krise. Da viele Pendler*innen momentan von zu Hause aus arbeiten, ist die Zahl der Fahrgäste signifikant gesunken. Hinzu kommt die Angst vor Ansteckung, weshalb viele Menschen aktuell Bus und Bahn meiden. Die verbliebenen Fahrgäste müssen ohnehin schon Hygienemaßnahmen und Einschränkungen im Angebot hinnehmen. Eine Erhöhung der Fahrpreise zum 1.1.2022 wäre daher ein falsches Signal.
Da die Erhöhung nur für die Preisstufe B gelten soll, ergibt sich eine Schieflage im Tarifsystem: Da nur ca. 20 % der Fürther Fahrgäste ausschließlich die Preisstufe B benutzen, würde eine 5,5 %ige Fahrpreiserhöhung einseitig nur einen gewissen Kundenstamm betreffen. Gerade Fahrgäste, die nur innerhalb von Fürth fahren, sind aber für die Fürther Geschäfte überlebenswichtig.
Wenn der Abstand zwischen der Preisstufe A im Vergleich zu B sinkt, wird ein falscher Anreiz gesetzt, für ein paar Cent mehr gleich nach Nürnberg zum Einkaufen zu fahren.
Zum Abfangen der gestiegenen Kosten sollen daher bessere Instrumente als Fahrpreiserhöhungen eingesetzt werden: Die städtischen Parkgebühren auf der Fürther Freiheit und am Straßenrand in der Innenstadt liegen derzeit trotz des zusätzlichen Komforts in Form von ebenerdigem Parken in sehr zentraler Lage weit unter dem Durchschnitt der Parkhäuser. Selbst wenn man die Parkgebühren um ein Drittel erhöht, kommt man immer noch nicht an den Durchschnittspreis der Parkhäuser heran. Moderate Erhöhungen der Parkgebühren werden nicht dazu führen, dass weniger Menschen in die Fürther Innenstadt zum Einkaufen kommen. Mit der Erhöhung der Einnahmen aus den bewirtschafteten Parkplatzflächen (und eventuell deren Erweiterung) entsteht finanzieller Spielraum, durch den die erwarteten Mindereinnahmen im ÖPNV aufgefangen werden können. Weil sich der Kostenunterschied zwischen Auto- und Busfahrt durch die höheren Parkgebühren verkleinert, kann es sogar einen wünschenswerten Zusatzeffekt geben: Vielleicht werden einige dann den Bus in Erwägung ziehen und so ebenfalls zur Verringerung des ÖPNV-Defizits beitragen.
Daneben ist auch eine finanzielle Beteiligung von Bund und Land wichtiger denn je. Nur dann können die steigenden Betriebskosten dauerhaft abgefedert werden. Die Stadt Fürth soll daher an die bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung herantreten und ein entsprechendes Engagement in Form von Ausgleichszahlungen fordern. Bund und Länder dürfen die Städte und die ÖPNV‐Nutzer*innen mit dem Problem der Kostensteigerungen nicht weiter alleine lassen.
Für eine echte Verkehrswende müssen klima- und ressourcenschonende Verkehrsmittel – auch preislich – attraktiver werden als der motorisierte Individualverkehr. Daran hat sich durch die Corona-Pandemie nichts geändert.
Zu TOP 7 der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses und zu TOP 6 der Stadtratssitzung (ÖPNV – Tariffortschreibung ab 2021 und Entwicklungen im VGN) am 25. Februar 2021 stellen wir daher jeweils folgenden
Ä n d e r u n g s a n t r a g :
1. Analog zur Stadt Nürnberg verzichtet die Stadt Fürth auf Fahrpreiserhöhungen zum 1.1.2022 – nicht nur für die Preisstufen A und K, sondern auch für die Preisstufe B.
2. Zur Gegenfinanzierung der gestiegenen ÖPNV-Kosten sollen höhere Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung herangezogen werden. Hierzu sollen die Parkgebühren im Stadtgebiet angepasst werden und/oder eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung erfolgen. Ein entsprechendes Konzept wird erarbeitet und vorgelegt.
3. Die Stadt Fürth richtet einen deutlichen Appell an den Freistaat Bayern und den Bund, den Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs massiv zu fördern und so mindestens Preisstabilität zu ermöglichen.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
Ergebnis: Der Antrag wurde abgelehnt, lediglich für den Appel bei Bund und Land fand sich eine Mehrheit. Die Preiserhöhung zum 1.1.2022 wurde gegen die Stimmen der GRÜNEN-Stadtrrat*innen beschlossen.
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