25. März 2021 – Das Institutionalisieren eines klaren Prozedere für die jährliche Stellenplanung ist sinnvoll. Der Anstieg der Personalkosten ist in Zeiten knapper Kassen zweifelsohne eine Entwicklung, die genau beobachtet werden muss. Hier hilft die klare Vorgabe von geregelten Prozessen – mit der Grundhaltung, nur so viele Stellen wie nötig zu schaffen. Ein verlässliches Verfahren erleichtert an vielen Stellen die Arbeit der Verwaltung und ist deshalb begrüßenswert.
Aber die Frage, wie viele Stellen in welchem Bereich geschaffen werden sollen, ist auch eine POLITISCHE Entscheidung, die der Stadtrat bzw. der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitales (APOD) zu treffen haben und die nicht alleine der Verwaltung überlassen werden kann. Der vorgelegte Vorschlag zur Einführung eines Stellendeckels hätte jedoch genau dies zur Folge. Der Prozess würde durch die vorgeschlagene Vorgehensweise extrem intransparent. Wenn die Information und Beteiligung des Stadtrats in allen Zwischenstufen entfallen soll und die Stadträt*innen lediglich am Ende des Verfahrens die Möglichkeit hätten, über eine fertig erstellte Liste zu entscheiden, untergräbt das nicht nur die Kontrollfunktion des Stadtrats, sondern es wird auch unnötig aufwändig, eventuelle Nachjustierungen einzuarbeiten. Der Stadtrat muss deshalb schon während des Verfahrens an bestimmten Stellen einbezogen werden. Nur durch ausreichende Information der Stadträt*innen kann sichergestellt werden, dass diese ihre Aufsichtsaufgaben gegenüber der Verwaltung wahrnehmen können und gleichzeitig den politischen Parteien den Gestaltungsspielraum im Stadtrat geben.
Die vorgeschlagene Verfahrensweise berücksichtigt nur die Fragen „Wie viel Geld bringen die beantragten Stellen der Stadt?“ und „Helfen die beantragten Stellen der Stadt, im Wohnungsbau schneller voranzukommen?“. Das greift jedoch zu kurz. Bei der Priorisierung der beantragten Stellen müssen auch Faktoren einfließen, die die Arbeitgeber-Attraktivität und die Arbeitnehmer-Gesundheit ebenso berücksichtigen wie die Dienstleistungsqualität gegenüber den Bürger*innen. Es ist beispielsweise in die Betrachtungen einzubeziehen, wie viele Überstunden in bestimmten Bereichen der Stadtverwaltung anfallen, welche Stellen den Service gegenüber den Bürger*innen verbessern würden und welche Stellen die Digitalisierung beschleunigen würden (Antragspunkt 3).
Als Übergang mag eine Kompensation durch unbesetzte Stellen geeignet sein, aber es darf nicht der Anreiz entstehen, Stellen dauerhaft unbesetzt zu lassen und vermeintlich nicht genehmigte Stellen auf Kosten der Mitarbeiter*innen der Dienststelle anderweitig zu besetzen. Eine unbesetzte Stelle bedeutet schließlich nicht im Umkehrschluss, dass es nichts zu tun gibt – es müssen nur die Kolleg*innen die Arbeit für die unbesetzte Stelle mit erledigen. Die Arbeitslast steigt, die Attraktivität aller betroffenen Glieder des Arbeitsprozesses leidet, es wird schwieriger, die Stelle zu besetzen und letztendlich erhöht sich auch der Preis für die Stelle. Weitere Folgeschäden durch unbesetzte Stellen entstehen beispielsweise durch Sanierungsstau aufgrund mangelnder Personalkapazitäten. Deshalb sollen beim Antragspunkt 5 unbesetzte Stellen nur zu 50% berücksichtigt werden.
Auch die Grundüberlegung, die Schaffung neuer Stellen an die Entwicklung der Einkommensteuer zu koppeln, führt zu einem schiefen Bild und negiert, dass eine Kommune weitere Einnahmequellen hat, wie z.B. die Gewerbe- und Umsatzsteuer bzw. Finanzzuflüsse durch Schlüsselzuweisungen oder Gebühren. Oft werden genau dort neue Stellen benötigt, wo sie Bürger*innen mit geringen Einkommen betreffen, die entsprechend wenig oder keine Einkommenssteuer zahlen. Das ist das Grundprinzip einer Solidargemeinschaft. Und deshalb ist auch die Vorgabe des angestrebten Betrags, der für Stellenneuschaffungen ausgegeben werden soll (Antragspunkt 1), eine politische Entscheidung.
Das Verteilen der öffentlichen Gelder zum Wohl aller Bürger*innen auf die einzelnen Bereiche ist die Aufgabe des Stadtrats. Er setzt die Prioritäten und entscheidet, wofür die Stadt Fürth ihr Geld ausgeben soll und muss damit auch notwendigerweise entscheiden können, wie hoch die Summe für Stellenneuschaffungen angesetzt werden soll, basierend auf den Entwicklungen im Vorjahr und kommenden Herausforderungen in der Zukunft.
Das Vorgehen bei der jährlichen Stellenplanung muss auch genügend Gestaltungsspielraum für die Referent*innen beinhalten. Sie wurden für die Erfüllung ihrer Aufgaben direkt vom Stadtrat gewählt und kennen die Personalsituation in ihren Referaten am besten. Daher können sie auch am besten abschätzen, was sie zum Erreichen ihrer Ziele benötigen.
Zu TOP 3 der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung („VO1 Dok. Stellenplan-Verfahren 2022 ff. – Vorschlag zur Einführung eines Stellendeckels“) am 26. März 2021 stellen wir daher folgenden
Ä n d e r u n g s a n t r a g :
Der Überarbeitungsvorschlag zum Stellenplan-Verfahren wird wie folgt abgeändert:
1. Das Finanzreferat legt – nach Erörterung und Beschluss in der Referentenrunde – eine Zahl fest, um die die Personalkosten durch Stellenneuschaffungen steigen dürfen. Davon unberührt bleiben Personalkostenerhöhungen durch Stellenhebungen und tarifliche Steigerungen. Das Ergebnis wird dem APOD zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt und die Ermittlung der Zahl dargestellt.
2. Die Dienststellen leiten ihre Stellenschaffungswünsche priorisiert an die Referate.
3. Die Referate erstellen eine Rangliste, welche neue Stelle in ihrem Referat die höchste Priorität hat. Die aus Sicht des Referats am meisten gebrauchte Stelle erhält Ziffer 1 usw. Hierbei gilt: oberste Priorität haben
– Stellen, die den Abruf hoher investiver Fördermittel ermöglichen, um damit die Haushaltsbelastung bei Investitionen, die ohnehin erfolgen müssen, senken zu können (die Investitionen sind konkret zu benennen sowie die Beschlüsse dazu, ggf. Referentenrundenbeschlüsse), ggf. mit kw-Vermerken,
– Stellen, die der Entwicklung von Grundstücken zur Bebaubarkeit dienen, um Wohnungen zu ermöglichen oder Gewerbe anzusiedeln, ggf. mit kw-Vermerken,
– Stellen, die dem Gesundheitsschutz von Mitarbeitenden dienen, indem sie die Belastung von einzelnen Abteilungen vermindern (beispielsweise zum Abbau von Überstunden und zur Verringerung von Fehlzeiten, was zum Abbau von Arbeitsspitzen führt) oder unterbesetzte Abteilungen entlasten und so der Stadt Fürth erlauben, ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachzukommen,
– Stellen, die die Digitalisierung der Stadt Fürth weiterbringen,
– Stellen, die den Kundenservice deutlich verbessern, z.B. zum Abbau von Warte- und Bearbeitungszeiten, Servicestau etc.
Die Priorisierung wird dem Stadtrat bzw. dem APOD zur Genehmigung vorgelegt – unabhängig von der Unter- oder Überschreitung der unter Punkt 1 ermittelten Zahl. Denn oft sind hier individuelle Lösungen gefordert. Ein pauschaler Stellendeckel wird diesen Anforderungen nicht gerecht.
4. Der unter Punkt 1 festgelegte zur Verfügung stehende Betrag wird auf die Referate aufgeteilt nach dem Schlüssel der Summe aller Ausgaben für Besoldung bzw. Entgelt der im Referat beschäftigten Personen nach dem Rechnungsergebnis des Vorjahres. Dabei werden den Referaten jedoch auch mittel- bis langfristige Kompensationsmöglichkeiten eingeräumt.
5. Kompensationsmöglichkeiten: von dem (dem Referat zustehenden) Betrag werden nicht abzogen:
– Stellen, die teilweise (z.B. bis zu 50%) durch Einzug unbesetzter Stellen oder Stellenreduzierungen an anderer Stelle kompensiert werden können, werden auf den dem Referat zustehenden Betrag nicht angerechnet.
– Fördermittel von Dritten, d.h. der Stellenanteil, der mit Fördermitteln kompensiert wird, wird nicht auf den Betrag unter Punkt 4 angerechnet.
– Erhöhungen auf konkret zu benennende Einnahmehaushaltsstellen, z.B. Gebühren, Verwarnungsgelder, Zahlungen durch Dritte, d.h. der Stellenanteil, der mit tatsächlichen Mehreinnahmen kompensiert wird. Diese Kompensation ist nur nach Einzelfallentscheidung in der Referentenrunde möglich, um auch u.a. die Dauerhaftigkeit der Erhöhung zu beurteilen.
– Sollten sich beispielsweise durch Digitalisierungsstrategien und Prozessoptimierungen Möglichkeiten ergeben, Tätigkeiten anders zu gestalten, so dürfen die Referate die dadurch frei gewordenen Kapazitäten für andere Tätigkeiten verwenden.
6. Vom – dem Referat zustehenden – Höchstbetrag werden nicht abgezogen die Kosten der Stellen:
– für Personal für die Kindertagesstätten bzw. GTS sowie Lehrkräfte,
– die bei den gebührenrechnenden Einheiten in die Gebühren mit einkalkuliert werden,
– für neue gesetzliche Aufgaben (unter Nennung der genauen Rechtsgrundlage), d.h. Aufgaben, die kreisfreien Städte bisher nicht erledigen mussten.
7. Unterjährige Stellenschaffungen werden vom Betrag immer abgezogen, sofern es sich dabei nicht um gesetzlich neue Aufgaben oder vom Stadtrat delegierte und beschlossene Tätigkeiten handelt.
8. OrgA prüft den Bedarf und legt der Referentenrunde und dem Stadtrat/APOD diese Ergebnisse vor, zusammen mit einer Liste, welche Stellen nach der Prioritätenliste und dem zur Verfügung stehenden Betrag möglich wären. Referate, die nach Prüfung durch das OrgA von einer Abweichung der Prioritätenliste betroffen sind, erhalten im Stadtrat die Gelegenheit, selbst die Begründung für den Wegfall oder für den Erhalt vorzubringen.
9. Oberbürgermeister*in, Referentenrunde und Stadtrat können in Ausnahmefällen einvernehmlich eine Umpriorisierung vornehmen.
10. Die Gesamtliste der Stellenschaffungen wird im Sonderausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie bei den Haushaltsberatungen im Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt.
11. Dem Stadtrat werden die Stellen zur Beschlussfassung vorgelegt, die den Höchstbetrag von 4 nicht übersteigen sollten bzw. durch die unter 3 genannten Möglichkeiten der Kompensation berücksichtigen und/oder die als unter 6 genannte Stellen nicht zum Referats-Höchstbetrag gehören.
In 3 Jahren soll dieses neue Vorgehen überprüft werden. Hierzu wird im Rahmen einer APOD-Sitzung das Thema ergebnisoffen diskutiert und auf den Prüfstand gestellt.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
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