Abfall

Antrag: Vermeidung von Papiermüll aus unerwünschter Werbepost

18. Juni 2021 – 76% der Bevölkerung wollen keine Werbeprospekte oder ähnliche Werbung erhalten, aber nur 26,7% der deutschen Haushalte haben einen „Keine Werbung“‐Aufkleber am Briefkasten angebracht (Quelle: https://www.die-zeitungen.de/argumente/zeitungsqualitaeten/werbeverweigerer.html)

Die Masse an unerwünschter Werbepost ist nicht nur eine enorme Papier‐ und Ressourcenverschwendung bei der Herstellung, sondern macht auch einen spürbaren Anteil am Papiermüll aus.

Die Stadt Amsterdam hat das Problem in den Griff bekommen, indem sie festgelegt hat, dass Werbung nur noch in Briefkästen mit einem „Werbung, ja bitte!“‐Aufkleber eingeworfen werden darf. Dadurch spart die Stadt 6 Mio. kg Papier und etwa 600‐750 Müllabfuhren im Jahr. (Quelle: https://www.letztewerbung.de/unsere‐forderung).

Der Verein „Letzte Werbung e.V.“ erarbeitet mit einigen deutschen Städten bereits entsprechende Satzungen und sucht weitere Vorreiter‐Kommunen, die eine Satzung zur Einschränkung von nichtadressierter Werbung erlässt. So landet die Werbepost nur noch dort, wo sie wirklich erwünscht ist: in Briefkästen mit “Werbung, ja bitte”‐Aufkleber an den Briefkasten. Wenn kein Aufkleber angebracht ist, ist der Einwurf von Werbung nicht erlaubt.

Auch für die Stadt Fürth wäre eine entsprechende Satzung und eine Vernetzung mit dem Verein und den anderen in dieser Sache aktiven Kommunen eine unkomplizierte, aber höchst effektive Maßnahme zum Umweltschutz.

Bei der Erstellung der Satzung sollte auch nach Möglichkeiten gesucht werden, zwischen (politischer) Information von gemeinnützigen Vereinen, lokalen Parteien etc und Werbung zu unterscheiden. Eine Regelung für die Massenverteilung von Werbeflyern über Stapel auf Treppenstufen oder in Tüten, die an den Türgriff gehängt werden, sollte die Satzung ebenfalls beinhalten.

Zur Sitzung des Umweltausschusses am 25. Juni 2021 stellen wir daher folgenden

A n t r a g :
Die Stadt Fürth setzt sich für die Reduzierung von Papiermüll in Form von Postwurfsendungen ein.
1. Die Verwaltung prüft, wie per kommunaler Satzung eine Opt‐In‐Lösung für Briefkastenwerbung eingeführt werden könnte. Das bedeutet, dass Werbung nur noch in diejenigen Briefkästen eingeworfen werden darf, an die ein „Werbung, ja bitte“‐Sticker angebracht ist. Die Verwaltung gibt außerdem eine Einschätzung über wirtschaftlichen Auswirkungen einer solchen Regelung auf die Entsorgungsbetriebe ab.
2. Die Stadt Fürth unterstützt die Initiative des Vereins „Letzte Werbung e.V“. und vernetzt sich dadurch mit anderen Städten, die ähnliche Lösungen planen, wie z.B. Bamberg und Leipzig.

Dieser Antrag als pdf-Datei:

Ergebnis: Der Antrag wurde abgelehnt, weil die Mehrheit des Stadtrats befürchtete, dass der Aufwand für die Bürger*innen zu groß sei.

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