Fahrrad

Antrag: Einrichtung von Fahrradstellplätzen auf Antrag von Anwohner*innen

6. Oktober 2022 – Der Zubau von Fahrrad-Abstellanlagen im öffentlichen Raum in Fürth ist in letzter Zeit vorangeschritten. Wo Fahrradständer errichtet wurden, werden sie in aller Regel auch sehr gut angenommen – meist im Zusammenhang mit Einkäufen, Besuchen oder anderen Erledigungen.

Doch auch im Wohnbereich gibt es Bedarf: Einige Teile Fürths sind dicht bebaut, manche Mehrfamilienhäuser haben keinen oder nur einen sehr kleinen Hinterhof. Das Tragen von Fahrrädern in einen Keller ist kraftraubend, aufwändig und daher meist auch keine sinnvolle Alternative. Die Stellplatzsatzung schreibt zwar eine gewisse Anzahl von Fahrrad-Abstellplätzen vor, doch die meisten Häuser in der Innenstadt sind lange vor Einführung dieser Regelung erbaut worden.

Werden Fahrräder dann mangels Alternativen im öffentlichen Raum abgestellt, gibt es dafür oft keine vorgesehenen Flächen – das „wilde“ Abstellen von Fahrrädern auf dem Gehweg ist die Folge und kann Fußgänger*innen, Menschen mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwägen behindern. Für Pkw-Besitzer*innen, die keinen Stellplatz auf dem eigenen Grundstück haben, besteht hingegen die Möglichkeit, einen Bewohner*innen-Parkausweis zu beantragen und dann speziell vorgehaltene Bereiche des öffentlichen Raums zu nutzen.

In einigen Städten (z. B. in Hannover) können Hausgemeinschaften daher beantragen, dass im öffentlichen Raum vor ihrem Haus Fahrradbügel errichtet werden – wenn sich dafür in der Hausgemeinschaft eine einfache Mehrheit findet (eine Stimme je Partei). Voraussetzung ist, dass auf dem Grundstück selbst nicht genug Stellflächen eingerichtet werden können. Die entsprechende Abteilung im Tiefbauamt rückt dann aus und prüft, wo die Abstellplätze am sinnvollsten geschaffen werden können (ob etwa der Gehsteig breit genug ist oder ob ein Pkw-Stellplatz dafür genutzt wird).

Dieses Modell bietet sich auch in Fürth für die Standortsuche beim weiteren Ausbau an: Es ist auf diese Weise mit höherer Akzeptanz zu rechnen, da die Abstellanlagen von den entsprechenden Bewohner*innen selbst beantragt wurden. Außerdem kann sich der weitere Ausbau nach dem Bedarf richten. Durch die Beteiligung der Bürger*innen wird die Bedarfsermittlung erleichtert.

Zur Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 12. Oktober 2022 stellen wir daher folgenden

A n t r a g:
Anwohner*innen (in der Regel Hausgemeinschaften in Mehrfamilienhäusern) sollen, ähnlich wie in Hannover, die Möglichkeit erhalten, Fahrrad-Abstellplätze im öffentlichen Raum in der Nähe ihres Hauses zu beantragen. Voraussetzung ist, dass auf dem Grundstück keine geeigneten Abstellplätze in ausreichender Zahl geschaffen werden können.

Dieser Antrag als pdf-Datei:

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