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Einschränkungen auf der Freilichtbühne

Weil sich einige Stadtpark-Anwohner*innen schon länger über den „Lärm der Freilichtbühne beschwerten, schloss die Stadtverwaltung eine Vereinbarung mit den Beschwerdeführer*innen.

„Der sogenannte „Kompromiss“ besteht aus sehr weit reichenden Beschränkungen“, findet GRÜNEN-Stadträtin Anna Botzenhardt. „Das wird leider einen großen Einfluss auf das Programm haben. Selbst Musikfilme müssen um 22 Uhr beendet sein, Veranstaltungen, die länger als 4 Stunden dauern, zählen als 2 Veranstaltungen, was die Möglichkeiten zusätzlich einschränkt.“

Weder eine Beschäftigung des Kulturausschusses mit diesem Thema, noch eine nicht öffentliche Aussprache im Finanz- und Verwaltungsausschuss konnte Verbesserungen erzielen. In beiden Gremien haben sich die Stadträt*innen der GRÜNEN-Fraktion nach Kräften dafür eingesetzt. Gerade in der Vielfältigkeit der Veranstaltungen, die Literaturliebhaber, Theaterfans,– mal älter, mal jünger – ansprechen, liegt der Reiz der Freilichtbühne. Nun werden sie alle in einen Topf geworfen und als „Lärm“ kategorisiert.

„Mit den weit gehenden Einschränkungen im zukünftigen Betrieb der Freilichtbühne droht eine schmerzhafte Beeinträchtigung des gesamten kulturellen Lebens in Fürth“, ist sich Anna Botzenhardt sicher. „Dass dennoch versucht wird, die Einschränkungen zu klein zu reden, ärgert mich. Die Fürther Kulturlandschaft trifft die Vereinbarung sehr hart. Daran gibt es nichts schön zu reden“.

Doch die gefühlte Gefahr einer gerichtlichen Auseinandersetzung lässt wenig Spielraum. Denn wo es Kläger*innen geben wird, da wird es auch Richter*innen geben. Und dass Gerichtsurteile teilweise nicht so ausfallen, wie es der landläufig als „gesund“ bezeichnete Menschenverstand richtig findet, ist seit den Querelen um die Gustavstraße bekannt. Und es wäre stets zu befürchten, dass der Lärmstreit auf andere Veranstaltungen im Stadtpark ausgedehnt wird, wie Apfelmarkt und Sommernachtsball.

Einen Lösungsansatz sieht Anna Botzenhardt auf Bundesebene, beispielsweise in einer Novellierung der TA Lärm: „Fürth ist ja nicht die einzige Stadt, die mit diesen Problemen konfrontiert ist. Hier muss dafür gesorgt werden, dass ein Konzert oder eine Musicalaufführung nicht mit den gleichen Maßstäben gemessen werden wie ein Laubbläser. Es braucht eine differenzierte Betrachtung von Lärm, die wieder mehr Kulturveranstaltungen ermöglicht.“

Immerhin wurden die Einschränkungen zusammen mit den Beschwerdeführer*innen beschlossen. So bleibt wenigstens die Hoffnung, dass der Kompromiss auch hält und nicht bald weitere Einschränkungen gefordert werden.

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