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Klarstellungsantrag: Rückkehr zum regulären Sitzungsbetrieb ohne inhaltliche oder formelle Beschränkungen

5. Mai 2020 – Im Beschlussvorschlag unter TOP 26 („Beendigung der Ferienzeit des Fürther Stadtrates zum 30.04.2020 / Weiteres Vorgehen in der neuen Stadtratsperiode“) heißt es „Der Stadtrat beschließt […] den regulären Sitzungsbetrieb wieder aufzunehmen“. „Regulär“ darf jedoch nicht nur heißen, dass Sitzungen anberaumt werden, die dann aufs Nötigste beschränkt werden, sondern muss sich auch auf Sitzungsinhalte und –abläufe beziehen.

Offene Diskussionen sind die Grundlage demokratischer Entscheidungsfindung. Unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln spricht nichts dagegen, dass diese wieder in uneingeschränktem Umfang ermöglicht werden.   

Die Sitzungen von Stadtrat, Ausschüssen und Beiräten sollen wieder alle üblichen Tagesordnungspunkte umfassen. Weder Sitzungsdauer noch Redezeit sollen weiterhin eingeschränkt werden.

Zu TOP 26 („Beendigung der Ferienzeit des Fürther Stadtrates zum 30.04.2020 / Weiteres Vorgehen in der neuen Stadtratsperiode“) der Sitzung des Stadtrats am 7.5.2020  stellen die Stadtratsfraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Die Linke und Einzelstadtrat Stephan Eichmann (FDP) gemeinsam  folgenden

K l a r s t e l l u n g s a n t r a g :
Der Text des Beschlussvorschlags wird um eine Präzisierung des regulären Sitzungsbetriebs ergänzt: „Der Stadtrat beschließt in seiner konstituierenden Sitzung[…] den regulären Sitzungsbetrieb ohne Einschränkungen von Inhalt, Sitzungsdauer oder Redezeit wieder aufzunehmen, unter Beachtung der aktuell gültigen Abstandsvorgaben.

Ergebnis: Der reguläre Sitzungsbetrieb wird wieder aufgenommen, unter Beachtung der aktuell gültigen Abstandsvorgaben. Der beantragte Verzicht auf Einschränkungen von Inhalt, Sitzungsdauer oder Redezeit wurde nicht in den Beschluss aufgenommen.  

Der Gemeinschaftsantrag als pdf:

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