Corona

Antrag: Genehmigung der erweiterten Freischankflächen auch für die Saison 2021

15. Juli 2020 – Als Konjunkturhilfe für die bestehende Gastronomie hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 27. Mai 2020 beschlossen, die Fürther Gastronom*innen dabei zu unterstützen, dass sie trotz der verschärften Abstands- und Hygieneregeln die jeweils genehmigte Anzahl an Außen-Sitzplätzen nach Möglichkeit uneingeschränkt nutzen können. Dazu wurden beispielsweise Parkplätze vor den Gastronomiebetrieben als Freischankflächen umgewidmet. Ein Dank gilt den städtischen Dienststellen, Polizei und Feuerwehr, die in beispielloser Geschwindigkeit kurzfristig entsprechend abgeänderte Gestattungen abgesegnet haben.

Abgesehen vom – wie erhofft – erhöhten Umsatz der Gastrobetriebe gibt es einen Nebeneffekt: Diese erweiterte Außenbestuhlung wird von vielen Fürther*innen als sehr positiv empfunden. Und zwar nicht nur von Gästen. Manch eine*r schwärmt vom südländischen Flair, vom Urlaubsgefühl beim Gang durch die Straßen der Innenstadt.

Mit dieser leicht und schnell umsetzbaren Maßnahme wurde also gleichzeitig die Fürther Wirtschaft gefördert und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum deutlich erhöht. Daher ist es naheliegend, diese Regelung für das Jahr 2021 zu verlängern:

Mit den herben Folgen der Corona-Krise werden die Gastronom*innen auch im nächsten Jahr noch kämpfen müssen. Auch ist nicht absehbar, wann die Abstandsregeln gelockert werden. Umso wichtiger wäre eine gewisse Planungssicherheit für die betroffenen Betriebe.

Zur Sitzung des Stadtrats am 22. Juli 2020 stellen wir daher folgenden

A n t r a g :
Wirtschaftsförderung und eine höhere Lebensqualität sind das Resultat der im Mai beschlossenen erweiterten Freischankflächen für die Fürther Gastronomie.
1. Die Verwaltung berichtet über die Erfahrungen mit den erweiterten Freischankflächen in den letzten Wochen.
2. Die Verwaltung genehmigt die erweiterte Freischankfläche auch für das Jahr 2021, wenn Gastronom*innen das beantragen.

Dieser Antrag als pdf:

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