Finanzen

Antrag: Umgang mit Kaufangeboten und städtischen Vorkaufsrechten an Grundstücken und Gebäuden

12. Oktober 2020 – Wenn der Stadt Gebäude oder Grundstücke zum Kauf angeboten werden oder städtische Vorkaufsrechte im Raum stehen, entschiedet die Verwaltung über Annahme oder Ablehnung des Angebots.

Doch oft hat der Ankauf von Immobilien eine politische Dimension, die über eine rein verwaltungstechnische hinausgeht. Für eine zukunftsweisende Stadtentwicklung ist es wichtig, dass der Stadtrat die Möglichkeit hat, bei wichtigen Immobilien im Stadtgebiet Einfluss auf die Entwicklung der Grundstücke und Gebäude zu nehmen. Alle bei der Stadt eingehenden Kaufangebote im Immobilienbereich dem Stadtrat oder dem Wirtschafts- und Grundstücksausschuss zur Entscheidung vorzulegen, würde allerdings den Rahmen sprengen.

In einem Kriterienkatalog muss daher festgelegt werden, welche Kaufentscheidungen nicht als reines Verwaltungshandeln eingestuft werden, sondern den politischen Entscheidungsgremien vorgelegt werden müssen. Eine reine Festlegung nach dem Wert des Grundstücks oder des Gebäudes wird der Problemstellung nicht gerecht. Denn oft haben auch kleine Grundstücksanteile einen großen Nutzen für die Stadt oder sind weniger wertvolle Gebäude aus irgendwelchen Gründen strategisch wichtig für die Stadt.

Der Kriterienkatalog soll die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Entscheidungsgremien optimieren. So kann beispielsweise vermieden werden, dass der Stadt Gebäude zum Kauf angeboten werden, dies von der Verwaltung abgelehnt wird, ohne dass der Stadtrat davon etwas mitbekommt, und dann einige Zeit später aufgrund von notwendigen Stadtratsbeschlüssen diese Gebäude oder Teile davon wieder teuer angemietet werden.

Bei der Erstellung des Kriterienkatalogs werden auch Lösungsansätze erarbeitet, wie man mit der knappen Frist bei Vorkaufsrechten von 4 Wochen ab Bekanntgabe durch das Grundbuchamt umgehen kann.

Zur Sitzung des Wirtschafts- und Grundstücksausschusses am 19. Oktober 2020 stellen wir daher folgenden

A n t r a g :
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Kriterienkatalog zu erstellen, der künftig regelt, welche Immobilien-Kaufangebote an die Stadt oder welche Vorkaufsrechte dem Stadtrat bzw. dem Wirtschafts- und Grundstücksausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden müssen.

Dieser Antrag als pdf-Datei:

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