Familie

Antrag: Details zum Förderprogramm Geburtshilfe in Bayern (Hebammenkoordinationsstelle)

12. Januar 2021 -In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit vom 19. November 2020 wurden allgemeine Informationen zur Arbeit der Hebammenkoordinationsstelle und damit zur Verwendung der Fördermittel aus dem Förderprogramm Geburtshilfe in Bayern gegeben. Anlass für diese Auskünfte war ein GRÜNEN-Antrag aus dem Juli 2020. Mit einem einstimmigen Beschluss in derselben Sitzung wurden die Verantwortlichen gebeten, „die Arbeit der Hebammenkoordinierungsstelle in einem der nächsten Ausschüsse vorzustellen“.

Daneben sollen einige weitergehende Fragen beantwortet werden, die es ermöglichen, die Verwendung der Fördermittel besser zu beurteilen und gegebenenfalls auch Anpassungen vorzunehmen.

Während die Vorstellung der Hebammenkoordinationsstelle aus Infektionsschutzgründen noch weiter geschoben werden kann, ist die Beantwortung der Fragen dringend erforderlich und soll spätestens zur Sitzung am 11. März erfolgen, notfalls auch nur schriftlich. Bei einem weiteren Verschieben bis zur nächsten Sitzung im Juli wäre seit dem ursprünglichen Antrag mehr als ein Jahr vergangen, was dem überschaubaren Umfang und Aufwand der Beantwortung in keiner Hinsicht angemessen ist.

Zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit am 21. Januar 2021 stellen wir daher folgenden

A n t r a g :
Die Hebammenkoordinationsstelle beantwortet folgende Fragen zu ihrer bisherigen Arbeit:

1. Akute Versorgung /Versorgung für die zukünftig anstehende Geburt
1.1. Wie viele werdende Eltern haben
-akut keine Hebamme gefunden und sind vermittelt worden bzw. mussten abgewiesen werden?
-frühzeitig angefragt für eine Begleitung (ca. 4-6 Monate vor errechnetem Termin) und sind vermittelt worden bzw. mussten vorausschauend schon zu diesem Zeitpunkt abgewiesen werden?
– eine Begleitung zugesagt bekommen?
– angefragt für eine außerklinische Geburtsbegleitung?
– angefragt für eine Begleitung in der Schwangerschaft (Vorsorgeuntersuchungen in Anlehnung an die Mutterschaftsrichtlinien)
1.2. Wie viele Eltern können akut in der Hebammensprechstunde aufgenommen werden, wie viele errechnete Termine können pro Monat vermittelt werden?
1.3. Wird die Hebammensprechstunde über die Hebammenkoordinierungsstelle finanziert oder handelt es sich dabei um eine Kassenleistung?

2. Förderung der Ausbildung
2.1. Welche Hebammen bekommen einen Zuschuss für die Externatsbegleitung von Schüler*innen oder Student*innen?
2.2 Wie erfahren die Hebammen in Fürth von den Zuwendungen und wie läuft das Verfahren zur Erlangung der Zuwendung ab?
2.3. Wie viele Hebammen sind an die Koordinierungsstelle gebunden? Welche vertraglichen Bindungen gehen sie ein?
2.4. Wo werden Fortbildungen in Fürth ausgeschrieben, wenn diese über die Koordinierungsstelle organisiert werden?

3. Ausblicke zur Verwendung der Fördermittel aus dem Geburtshilfe-Förderprogramm des Freistaats Bayern in Fürth: Welche künftigen Maßnahmen und oder Projekte sind in diesem Bereich zukünftig geplant (z.B. Online-Tools, direkte Zuzahlung für Wochenbettbesuche)?

Dieser Antrag als pdf-Datei:

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