Alter

Antrag: Stiftungsrat Städtisches Altenheim

18. Februar 2021 – Die Lage im Stiftungsaltenheim ist nach wie vor prekär. Eine verstärkte Einbeziehung des Stadtrats in die Analyse und Lösungsfindung ist dringend geboten und von der Stiftungssatzung der „1948er Gedächtnisstiftung Fürth“ ausdrücklich vorgesehen.

Nur bei einer Offenlegung der wirtschaftlichen und personellen Situation können Stadträt*innen ihrer Aufgabe nachkommen und Optionen für den Weiterbetrieb des Altenheims in kommunaler Hand abschließend beurteilen. Darum muss so schnell wie möglich der Stadtrat umfassend informiert und der zuständige Stiftungsrat handlungsfähig gemacht werden.

Im Zuge der Übergabe von der „1848er Gedächtnisstiftung“ an die „König Ludwig III. und Königin Marie Therese Goldene Hochzeitsstiftung“ wurden die Satzungen der betroffenen Stiftungen überarbeitet und die Befugnisse des Stiftungsrats der 48er Gedächtnisstiftung wurden größtenteils auf den Stadtrat übertragen. Doch die Regierung von Mittelfranken hat sich nach über zwei Jahren weder zu den Änderungen der Stiftungssatzung abschließend geäußert noch die neue Satzung bestätigt. Damit gilt nach Art.5 IV 1 BayStG die alte Fassung der Satzung und formal ist der bisherige Stiftungsrat noch unverändert für die Belange des Altenheims zuständig – und nicht der Stadtrat – auch wenn dieser Stiftungsrat seit über zwei Jahren nicht getagt hat. Gleichwohl hat der Stadtrat bei seiner Konstituierung im Mai 2020 die Stiftungsmitglieder seitens des Stadtrats erneut benannt, wenngleich auch nur insofern es sich um die Sitze für Stadtratsmitglieder handelt – es fehlen somit lediglich die Nicht-Stadtratsmitglieder des Stiftungsrats. Als pragmatische Vorgehensweise mit angemessener Transparenz erscheint uns, die bisherigen (Nicht-Stadtrats-) Mitglieder des Stiftungsrats erneut zu berufen, um schnellstmöglich wieder handlungsfähig zu sein. Hierzu ist es zwingend erforderlich, dass alle bisherigen Gutachten und Unterlagen den Mitgliedern des Stiftungsrats zur Verfügung gestellt werden.

Abschließend soll geprüft werden, ob eine unmittelbare Anbindung an das Klinikum Fürth als Träger nicht sinnvoll erscheint – insbesondere, um die Patientenversorgung über die Sektorengrenzen hinaus besser steuern und regeln zu können. Dass dies eine gängige Praxis ist, zeigen die Nachbarstädte Erlangen und Nürnberg. Hier seien nur exemplarisch das Klinikum Martha Maria Nürnberg oder das Waldkrankenhaus Erlangen genannt, die beide jeweils eine Senioreneinrichtung am Standort des Klinikums mit betreuen.

Das städtische Alten- und Pflegeheim nimmt eine wichtige Rolle in der Daseinsvorsorge der Stadt Fürth ein. Die Kommune sichert mit ihrem direkten Engagement mäßigenden Einfluss auf ein Element sozialer Fürsorge der Stadtgesellschaft, das großem Privatisierungs- und Gewinnmaximierungsdruck unterliegt. Gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist es sinnvoll, dass die Stadt Fürth hier – vergleichbar dem sozialen Wohnungsbau – einen Fuß in der Tür behält. Gleichwohl bedarf die Betriebsorganisation der Einrichtung ebenso einer kritischen Überprüfung wie die zeitnahe bauliche Ertüchtigung zwingend erfolgen muss, um die Aufenthalts- und Lebensqualität in der Einrichtung für Bewohner*innen und die Arbeitsplatz-Attraktivität für die Beschäftigten zu erhöhen.

Bei der Lösungsfindung müssen das Wohl der Bewohner*innen und das der Beschäftigten die höchste Priorität haben.

Zur Sitzung des Stadtrats am 25. Februar 2021 stellen wir daher folgenden

A n t r a g :
1. Der Stiftungsrat der „1848er Gedächtnisstiftung“ wird umgehend wieder vollständig nach § 8.1 der Stiftungssatzung (aF) besetzt und der Stiftungsvorstand beruft möglichst zeitnah eine Sitzung ein.
2. Es erfolgt ein schriftlicher Bericht im Stadtrat über die betriebsorganisatorische und bauliche Lage im Stiftungsaltenheim.
3. Das in der Presse zitierte Gutachten zur wirtschaftlichen Situation des Altenheims wird den Mitgliedern des Stiftungsrats unverzüglich zur Verfügung gestellt.Es erfolgt eine genaue Erläuterung, welches Angebot bzw. welcher Auftrag Ausgangspunkt der Gespräche mit welchen Wohlfahrtsverbänden ist, mit denen man laut Presseberichten bereits „im Gespräch“ ist? Beratung? Erfahrungsaustausch? Geht es um eine Übernahme der Immobilie oder um eine Überlassung des städtischen Personals im Sinne eines Überleitungs(tarif)vertrags des Altenheims an Dritte? Sind weitere Immobilien und Grundstücke in kommunaler Hand Teil dieser Gespräche mit den Wohlfahrtsverbänden?Es wird dargelegt und begründet, ob das Klinikum als Träger des Altenheims geeignet wäre bzw. unter welchen Voraussetzungen das Klinikum sich eine Übernahme des Altenheims vorstellen könnte.

Deiser Antrag als pdf-Datei:

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