Corona

Antrag: Diskussion zum weiteren Sitzungs-Prozedere in der Pandemiesituation

24. Februar 2021 – Außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Mittel. Und so erfordert auch die aktuelle Corona-Pandemie besondere Zugeständnisse. Nach Weihnachten haben sich die Fraktionen kurzfristig darauf verständigt, dass die nächsten Stadtratssitzungen nicht in voller Besetzung abgehalten werden – aus Infektionsschutzgründen und um den Fürther Bürger*innen ein gutes Beispiel zu sein. Dazu bleiben gewählte Stadträt*innen zu einem bestimmten Prozentsatz den Sitzungen fern. Da nicht alle Parteien dem freiwilligen Fernbleiben zugestimmt haben, verschieben sich teilweise die Proportionen der Gruppen und Fraktionen im Stadtrat.

Die Stadt hat bereits im Vorfeld sehr viel unternommen, um die Infektionsgefahr für Stadträt*innen und Mitarbeitende in den Sitzungen zu verringern und eine weitere Ausbreitung des Virus im Rahmen der Stadtratsarbeit so weit wie möglich zu verhindern. Stadtratssitzungen wurden in die Stadthalle verlegt, Ausschüsse wurden vom kleinen in den großen Sitzungssaal verlegt, viele Sitzungen von Beiräten sind ersatzlos entfallen, Tagesordnungen wurden auf das Nötigste beschränkt. 

Einige dieser Einzelmaßnahmen bergen das Risiko eines schleichenden Demokratieabbaus, vor allem in der Kombination. Deshalb muss immer wieder überprüft werden, ob diese und alle weiteren Einschränkungen wirklich aktuell geboten sind und ob es nicht bessere Möglichkeiten gibt, Infektionsschutz und Sitzungsbetrieb kommunaler Gremien zu vereinbaren. Aus Transparenz-Gründen ist eine Diskussion des weiteren Prozedere in öffentlicher Sitzung unverzichtbar. Ein Austausch, der lediglich durch die Fraktionsvorsitzenden und Gruppensprecher mit dem Oberbürgermeister stattfindet, kann bestenfalls ein Meinungsbild darstellen – ersetzt aber nicht eine Diskussion und Entscheidung des Stadtrats und der nachgeordneten Gremien.

Das freiwillige Fernbleiben von Stadtratssitzungen sollte ursprünglich bis zum Erreichen des Inzidenzwerts von 100 gelten. Auch wenn in der Februarsitzung davon abgewichen wird, soll dieser Richtwert dauerhaft eingeführt werden. Sinkt die Inzidenz unter 100, finden die Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse und sonstigen Gremien in ursprünglicher Besetzung statt. Die Anforderungen des Infektionsschutzes werden durch eine entsprechende Raumwahl sichergestellt (z.B. Stadtratssitzung in der Stadthalle, Ausschusssitzungen in den Turnhallen, die aus Pandemiegründen nicht für Sport genutzt werden.

Viele Firmen und Schulen haben im letzten Jahr schnell umgestellt und halten ihre Meetings und Konferenzen bzw. den Unterricht in großen Teilen oder sogar komplett als virtuelle Treffen ab. Für eine ähnliche Umsetzung auf kommunaler Ebene fehlt noch die Gesetzesgrundlage. Inzwischen arbeitet der Bayerische Landtag intensiv an einem Gesetzentwurf zur audiovisuellen Zuschaltungsmöglichkeit zu Gremiensitzungen. Stadt-, Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräte sollen künftig auch virtuell mit Stimmrecht an den Sitzungen ihrer Gremien teilnehmen können. Das Gesetz kann eventuell sogar noch vor Ostern in Kraft treten. Die Stadt Fürth sollte für diesen Fall vorbereitet sein. Was man von Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern und Angestellten verlangen kann, sollte auch für Kommunalpolitiker*innen gelten.

Damit Fürth dann gut aufgestellt und rechtzeitig vorbereitet ist, um die neuen Möglichkeiten ohne Verzögerung zu nutzen, soll die Verwaltung sich bereits jetzt mit dem Thema beschäftigen. Sie soll ausloten, wie schnellstmöglich die entsprechenden Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass auch in Fürth Gremienmitglieder audiovisuell zu Sitzungen zugeschaltet werden können.

Diese Option kann die kommunalpolitische Arbeit wesentlich erleichtern, wenn sie gut organisiert wird.

Zur Sitzung des Stadtrats am 25. Februar 2021 stellen wir daher folgenden

D r i n g l i c h e n A n t r a g :
1. Es findet eine öffentliche Diskussion im Stadtrat darüber statt, welche Maßnahmen am besten geeignet sind, um künftig den Sitzungsbetrieb der kommunalen Gremien trotz Pandemiesituation so gut wie möglich aufrechtzuerhalten.
2. Bis zu einer Inzidenzzahl von 100 (Infektionen pro 100.000 Einwohner in einem 7-Tages-Zeitraum) finden die Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse und sonstigen Gremien in ursprünglicher Besetzung statt. Ein bestmöglicher Infektionsschutz wird durch eine entsprechende Raumwahl sichergestellt.
3. Die Verwaltung erörtert, wie schnellstmöglich die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass Gremienmitglieder künftig auch virtuell an Sitzungen teilhaben und ihr Stimmrecht ausüben können, damit auch bei Inzidenzzahlen über 100 der Sitzungsbetrieb möglichst unbeeinträchtigt bleiben kann.

Dieser Antrag als pdf-Datei:

Ergebnis: Der Antrag wurde in den Ältestenrat am 19.4.2021 verschoben. Dort fand eine entsprechende Diskussion zu Punkt 1 statt, die Sitzungen finden bei entsprechender Inzidenz wieder in vollständiger Besetzung statt (Punkt2), selbstverständlich unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften. Zu Punkt 3 legte die Verwaltung Informationen vor, die jedoch nicht öffentlich behandelt wurden.

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