Glücksspiel

Antrag: Erteilung von Konzessionen für Glücksspielbetriebe, Spielhallen und Wettbüros

7. April 2021 – Laut Informationen von Anwohner*innen ist in der Schwabacher Straße 99 die Ansiedlung eines Glücksspielbetriebs geplant. Mit dem 2020 verschärften Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV) stehen wirksame Möglichkeiten zur Regulierung von Glücksspielbetrieben im Stadtgebiet zur Verfügung. Insbesondere in der Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen soll die Stadtverwaltung alle Möglichkeiten zum Schutz der Fürther Jugend nutzen.

Zur Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 14. April 2021 stellen wir daher folgenden

A n t r a g :
1. Im konkreten Fall des geplanten Glücksspielbetriebs/Wettbüros in der Schwabacher Straße 99 schöpft die Verwaltung alle Möglichkeiten aus, die Ansiedlung des jugendgefährdenden Betriebs in dieser räumlichen Nähe zu Schulen und anderen Jugendeinrichtungen zu verhindern.
2. Die Stadträt*innen werden informiert, wie die Stadt im Fall einer solchen Anfrage grundsätzlich vorgeht und welche Möglichkeiten der Regulierung es in diesem Bereich gibt, insbesondere auch im Hinblick auf den Mindestabstand zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Dieser Antrag als pdf-Datei:

Ergebnis: Da der Konzessionsantrag für das ursprünglich geplante Wettbüro in der Schwabacher Straße 99 zurückgezogen wurde, wurde über den Antrag nicht abgestimmt. Zu Punkt 2 gab die Baureferentin in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 14.4.21 mündliche Informationen.

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