Am 28.09.2011 fiel die Entscheidung im bayerischen Landtag.
Anfang des Jahres hatte die grüne Landtagsfraktion den Gesetzesentwurf der CDU in Brandenburg (der ja angenommen wurde und ab 2013 gelten wird) übernommen und im bayrischen Landtag eingebracht. Nun fiel im Innenausschuss die Entscheidung. Eine Mehrheit von CSU, SPD, FDP und Freien Wählern haben sich gegen eine Kennzeichnungspflicht entschieden.
Laut Presse sagte der unterfränkische CSU-Abgeordnete Manfred Ländner: „Ich gehe davon aus, dass wir eine hervorragende Polizeikultur haben, und eine Kennzeichnung deswegen nicht notwendig ist.“
Fragen wir doch noch mal unsere MitbürgerInnen die unter einer nicht existierenden Kennzeichnungspflicht gelitten haben. Diese sind hier vermutlich anderer Meinung.Genauso wie wir Grünen.
Immer wieder kommt es in Bayern zu ungerechtfertigter Polizeigewalt. Die Vorkommnisse in Rosenheim, wo ein Leiter der Polizeiinspektion unter anderem einen 15-jährigen Jungen brutal im Gesicht verletzt haben soll, sind momentan in der Presse und wurden auch in einer aktuellen Stunde im bayerischen Landtag diskutiert. Doch hier wollte man die Sache nicht zu hoch hängen um die ansonsten gute Polizeiarbeit in Bayern nicht zu diskreditieren. Darin waren sich alle Parteien einig, außer wir Grünen. Susanna Tausendfreund forderte eine weiteres Mal die Kennzeichnungspflicht durch Namen und / oder Nummern.
Durch die Ablehnung der Kennzeichnungspflicht wird weiterhin eine Identifizierung von schwarzen Schafen verhindert und unschuldige BeamtInnen bei Gewaltvorwürfen in Sippenhaft genommen.
Ist es wirklich förderlich für die Polizeiarbeit, wenn BürgerInnen Angst vor Ihnen haben? Wenn sie das Vertrauen in die Polizei verloren haben? Wo führt das hin?
Wir fordern außerdem eine unabhängige Beschwerdestelle, damit unabhängig und mit der notwendigen Sorgfalt ermittelt werden kann. Was für ein Bild macht das von unserer Polizei wenn PolizistInnen gegen ihre eigenen KollegInnen ermitteln?
Als Gründe für die Ablehnung der Kennzeichnungspflicht wurde weiter behauptet es nur zum Schutz der PolizistInnen zu tun. Es wäre eine „Vorverurteilung“ und man hätte Angst, dass Gewalttäter oder Extremisten auch die Familien der PolizistInnen bedrohen könnten.
In wie weit ist es eine Vorverurteilung wenn ich eine Nummer auf meiner Uniform trage, die aussagt wer ich bin?
In Berlin und Brandenburg können die PolizistInnen selbst entscheiden ob das Schild ihren Namen oder eine Nummer zeigen soll.
Im Saarland ist das Tragen des Namensschildes ein Wahlrecht. Nach eigener Aussage wurden hier noch keine schlechten Erfahrungen damit gemacht, im Gegenteil, es tragen immer mehr PolizistInnen ein Namensschild.
Bei einer Nummer ist die Gefahr, dass Gewalttäter herausfinden wo der/die PolizistIn wohnt, extrem Unwahrscheinlich. Im Gespräch waren auch schon wechselnde Nummern, die besonders in den geschlossenen Einheiten Sinn machen würden.
Was muss passieren, damit in Bayern eine Kennzeichnungspflicht herrscht?
Wie viele BürgerInnen müssen bis dahin noch unter den paar schwarzen Schafen leiden?
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