Bahnhof

Antrag: Künftige Bauplanungen am Hauptpost-Gelände

7. Juli 2021 – Das Anwesen der Hauptpost zwischen Bahnhofplatz und Schwabacher Straße befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.

Die besondere Lage bezüglich Infrastruktur und stadträumlichem Kontext sowie der Entwicklungsbedarf des Quartiers rund um die Mobilitätsdrehscheibe Hauptbahnhof machen das Erarbeiten stadtplanerischer Perspektiven für das Areal notwendig, ehe Begehrlichkeiten aus etwaiger Projektentwicklung erwachsen, die mangels bauleitplanerischer Zielbeschreibungen durch die Stadt Fürth vordergründig aus dem Baurecht nach § 34 BauGB – und mithin auch am Kontext der umgebenden Hochhaus-Bebauung – abgeleitet sein könnte.

Das Areal liegt im Teilbereich XII „Bahnhofsplatz und Hallplatz“ des förmlichen Sanierungsgebiets „Innenstadt“. Darzustellen ist deshalb auch, inwiefern hier im Rahmen der Sanierungsplanung Festsetzungen getroffen werden können, die die Aufstellung eines Bebauungsplans entbehrlich machen würden.

Zur Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 14. Juli 2021 stellen wir daher folgenden

A n t r a g :
Die Verwaltung legt dar, mit welchen Instrumenten der Bauleitplanung zielführende Vorgaben für die weitere Entwicklung des Hauptpost-Geländes gemacht werden können, die gleichzeitig stadtplanerische Perspektiven ermöglichen und unerwünschte Entwicklungen in dieser besonderen Lage verhindern.

Dieser Antrag als pdf-Datei:

Ergebnis: In der ausführlichen Vorlage der Verwaltung waren städtebauliche rahmengebende Entwicklungsziele für den Gebäudekomplex der Hauptpost als städtebauliches Konzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB enthalten. Wesentliche Planungsziele sind die Stärkung des Versorgungsbereichs Innenstadt und die Verbesserung der Verhältnisse für den ÖPNV unter Berücksichtigung der städtebaulichen Belange. Für den Fall einer Neubebauung wurde festgelegt, dass sich diese sich am Altbaubestand der Umgebung orientieren soll und bei 3- bis 5-geschossige Bebauung über eine maximale Traufhöhe von rund 15 m verfügen soll.Zur Umsetzung dieser Ziele soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

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