2. Dezember 2021 – Trotz fortschreitender Digitalisierung bleiben Wahlplakate für die meisten Parteien unverzichtbar. Die Plakatierungsverordnung der Stadt Fürth räumt den Parteien weitgehende Sonderrechte zur kostenlosen Plakatierung während des Wahlkampfs ein, welche auch rege wahrgenommen werden.
In zurückliegenden Wahlkampagnen hat sich gezeigt, dass die beliebten Hohlkammer-Plastikplakate zwar preisgünstig sind, jedoch eine geringe Stabilität aufweisen. So können sie etwa bei Wind reißen und so zu unansehnlichem Plastikmüll im öffentlichen Raum werden.
Obwohl Hohlkammer-Plakate als „recyclingfähig“ vermarktet werden, ist zweifelhaft, ob dies auch wirklich geschieht. Ähnlich wie beim Haushaltsabfall des „Gelben Sacks“ ist auch hier naheliegend, dass ein Großteil verbrannt oder in Drittländer exportiert wird. Altpapier hingegen wird zu einem sehr hohen Anteil tatsächlich recycelt.
Als Alternativen zum Plastik-Plakat stehen erstens konventionelle Klebe-Plakate mit Plakatständern zur Verfügung. Zweitens gibt es mittlerweile äußerst stabile Papp-Plakate, die gemäß DIN-EN 643 über das Altpapier entsorgt werden können. Sie sind in aller Regel reißfester als Hohlkammer-Plakate. Sie bestehen meist aus recycelter Pappe, sind entweder gar nicht beschichtet oder nur mit einer dünnen Wetterschutz-Schicht versehen, die sich im Recyclingprozess von den Papierfasern trennt.
Andere Wegwerfprodukte aus Plastik, für die es gute Alternativen gibt – wie Einmalbesteck, Trinkhalme, Rührstäbchen und Wattestäbchen – dürfen seit Juli 2021 nicht mehr verkauft werden. Immer wieder wird an die Bevölkerung appelliert, Plastikmüll zu reduzieren. Die Politik sollte hier bei sich selbst keine Ausnahme machen, sondern ihre Vorbildfunktion erfüllen.
Zum jetzigen Zeitpunkt käme eine Änderung der Bestimmungen früh genug, damit die Parteien ihre Planungen für die nächste Kampagne (Landtagswahl, voraussichtlich im Herbst 2023) entsprechend anpassen können.
Zur Sitzung des Umweltausschusses am 9. Dezember 2021 stellen wir folgenden
A n t r a g:
Die Anschlägeverordnung wird dahingehend geändert, dass der Einsatz von Kunststoff-Plakaten für die Plakatierung im Wahlkampf ausgeschlossen wird und nur Plakate zugelassen werden, die über das Altpapier entsorgt werden können.
Diesen Antrag als pdf-Datei herunterladen:
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