Atomausstieg

Bauabwicklungsrichtlinie – Energiestandard und Folgekostenabschätzung

Die Neufassung der städtische Bauabwicklungsrichtlinie wurde in der Stadtratssitzung am 23.10.2013 zur Abstimmung gestellt, hierzu haben wir zu TOP 11 folgenden Änderungsantrag gestellt:

Ziffer 2.4. b) Folgelasten, soweit möglich; eine Folgekostenabschätzung für Heizung und Warmwasserbereitung bei verschiedenen Energiestandards (z.B. gültige EnEV, gültige EnEV -30%, Passivhausstandard) und Preissteigerungsszenarien (z.B. 3 %, 5 % pro Jahr).

Ziel des Antrages ist es, die energetischen Folgekosten bei städtischen Bauprojekten transparent zu machen und den StadträtInnen hierzu bei den Projektgenehmigungen entsprechende Informationen vorzulegen.

Antrag StR – Änderungsantrag StR 23-10-2013 – TOP 11 Bauabwicklungsrichtlinien – Energiestandard und Folgekostenabschätzung

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