Flächenverbrauch

Einführung einer Baum-Kaution

Bereits am 11.07.2006 hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN einen Antrag auf Einführung einer Baum-Kaution gestellt, Hintergrund war bereits damals der schädigende Umgang mit Bäumen auf einer Vielzahl von Baustellen.

Mit der widerrechtlichen Fällung von 75 Bäumen im Grundig-Park durch den Investor P&P hat das Thema leider einen traurigen Höhepunkt erreicht. Umso mehr freut es die Stadtratsfraktion, dass nun auch der Oberbürgermeister den Nutzen einer Baum-Kaution erkennt und sich für deren Einführung ausspricht.

Zur Stadtratssitzung am 18. Dezember 2013 haben wir zu TOP 9 Maßnahmenkatalog der Stadtverwaltung zum Baufrevel Grundig-Park folgenden Änderungsantrag zu Ziffer 7 der Sitzungsvorlage gestellt um eine effektive und sachgerechte Ausgestaltung der Baum-Kaution zu gewährleisten:

Bei Baugrundstücken mit schützenswertem Baumbestand wird zukünftig eine Baum-Kaution für jeden Baum gemeinsam mit der Baugenehmigung verlangt.

Die Baum-Kaution ist wie folgt auszugestalten:

– Die Begutachtung der Bäume wird vom Bauträger/Bauherren auf die Stadt Fürth oder von ihr Beauftragte übertragen, die Kosten trägt der Bauträger/Bauherr.

– Die Kaution für die zu schützenden Bäume beträgt mindestens die Höhe der Ausgleichszahlungen für Ersatzpflanzung gemäß der Baumschutzverordnung der Stadt Fürth.

– Um zeitverzögert auftretende Schädigungen zu erkennen beträgt die Dauer der Einbehaltung der Kaution 3 Jahre nach Beendigung der Baumaßnahme

– Die Baumschutzverordnung der Stadt Fürth wird um den § Baum-Kaution ergänzt.

Antrag StR – Änderungsantrag StR 18-12-2013 – TOP 9 Maßnahmenkatalog der Stadtverwaltung zum Baumfrevel Grundig-Park

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