Flächenverbrauch

Durchführung einer Umweltprüfung beim B-Plan „Schönblick“

Das Verfahren zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 387 – „Schönblick“, Gemarkung Vach soll gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchgeführt werden, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Durch diesen Verzicht auf eine Umweltprüfung werden die Auswirkungen der Planungen auf die Regnitz-Talaue, die eine besondere Bedeutung als überregionale Grünachse besitzt, und den unmittelbar benachbarten Bereich der Zenn als FFH-Gebiet und europäisches Schutzgebiet NATURA 2000, nicht näher untersucht.

Dies ist auf Grund der Größe des Baugebietes und der unmittelbaren Nähe zur Talaue von Regnitz und Zenn und dem angrenzenden Landschaftsschutzgebiet sowie der Hochwasserschutzproblematik unverantwortlich.

Die Erfahrungen mit aktuellen Bauprojekten am Rande von Landschaftsschutzgebieten und schützenswerten Naturräumen (GrundigPark, Auengarten, Spectrum) zeigt, dass diese Vorgehensweise in der Vergangenheit zu erheblichen Schäden an Natur- und Umwelt geführt hat, zur Minimierung dieser Schäden ist vor Planungs- und Baubeginn eine Umweltprüfung zwingend erforderlich.

Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, haben wir zum Bau- und Werkausschuss am 19. Februar 2014 folgenden Antrag gestellt:

Antrag:

Im Rahmen der Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 387 „Schönblick“, Gemarkung Vach, wird die Durchführung einer Umweltprüfung beantragt.

Antrag BWA – Beschleunigtes Bebauungsplanverfahren B-Plan 387 – Schönblick Vach – Antrag auf Umweltprüfung

 

 

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