11. Januar 2016 – Nach dem geplanten Wertstoffgesetz sollen künftig auch Nichtverpackungen über die Dualen Systeme erfasst werden. Nach der vorliegenden Fassung besteht dann ein erhöhter Abstimmungsbedarf der Kommunen mit den für die Erfassung zuständigen Systemen. Das könnte verhindert werden, wenn wie von kommunalen Verbänden gefordert, die Verantwortung der Sammlung den Kommunen übertragen werden würde.
Beim novellierten ElektroG wird eine erhöhte Erfassung von Altgeräten festgelegt, die zum Teil von den kommunalen Wertstoffhöfen geleistet werden muss. Neue Stoffgruppen, wie z.B. Solarzellen kommen dazu. Kleine Händler dürfen ihre gesammelten Altgeräte bei den Kommunen abliefern. Zudem erfolgt eine weitere Differenzierung von Behältern bei der Batteriesammlung.
Daher stellen wir zur Sitzung des Umweltausschuss am 21. Januar 2016 folgenden
A n t r a g
Aus dem Wertstoffgesetz und aus dem novellierten ElektroG ergeben sich auch Auswirkungen für die Stadt Fürth, wir bitten daher um die schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
- Müsste nach der novellierten Gesetzeslage der neue Recyclinghof anders konzipiert werden? Ist z.B. ein erhöhter Platzbedarf erforderlich?
- Welche finanziellen Nachteile entstehen nach dem novellierten ElektroG durch die darin geplante erhöhte Geräte-Erfassung über die Recyclinghöfe der Stadt Fürth?
- Würden nach dem geplanten Wertstoffgesetz finanzielle Nachteile für die Stadt entstehen, z.B. durch geringere Einnahmen aus der Vermarktung von gewinnbringenden Wertstoffen?
Antrag Umweltausschuss 21.01.2016 – Auswirkungen Wertstoffgesetz und Novellierung ElektroG
Sitzungsvorlage der Verwaltung zu TOP 6 der Sitzung des Umweltausschuss am 21.01.2016
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