23. Januar 2016 – Mit dem 1. Januar 2008 hat Bayern ein Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG) erhalten. Seit diesem Zeitpunkt gilt das gesetzliche Rauchverbot grundsätzlich auch auf städtischen Kinderspielplätzen. Um den Schutz der Kinder vor Passivrauchen zu gewährleisten sollte die Stadt Fürth zur Klarstellung das Landesgesetz nun auch in ihre städtische Satzung aufnehmen.
Zur Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 03.02.2016 stellen wir daher folgenden
A n t r a g
Die Grünanlagensatzung (GrünAnIS) der Stadt Fürth vom 04. August 2004 wird um einen Passus erweitert, der das Verbot des Rauchens auf Spielplätzen zum Ausdruck bringt.
Die Ziffer (6) des § 4 Allgemeine Verhaltensregeln/Verbote der Grünanlagensatzung der Stadt Fürth
wird daher wie folgt erweitert:
q) im Bereich der Kinderspielplätze zu rauchen.
Pressemitteilung 29.01.2016 – Nichtraucherschutz auf Spielplätzen
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