Altkleider

Antrag: Erarbeitung von ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Leitlinien für die zukünftige Vermarktung von Altkleidern aus der städtischen Sammlung

12. April – Die aktuellen Ausschreibungskriterien für die Auftragsvergabe der Vermarktung von Altkleidern aus der städtischen Sammlung (siehe TOP 15 FVA vom 21. März 2018) beziehen sich bisher maßgeblich nur auf die finanziellen Bedingungen. Die Stadt Fürth als Fair‐Trade‐Town sollte aber bei der Altkleiderverwertung auch ökologische, soziale und entwicklungspolitische Vorgaben bei der Ausschreibung berücksichtigen, wie z.B.:

‐ Die Arbeit soll unter Mindestlohnbedingungen stattfinden.
‐ Soziale Grundrechte sollen eingehalten werden.
‐ Kinderarbeit muss ausgeschlossen sein.
‐ Der Gesundheitsschutz der Arbeitenden muss gewährleistet sein.

Daher soll die Stadt Fürth vor der nächsten Ausschreibung im Jahr 2020 Leitlinien und Kriterien erarbeiten, sodass bei der Ausschreibung neben den finanziellen auch soziale, ökologische und entwicklungspolitische Wertungskriterien zu berücksichtigen bzw. zu erfüllen sind ‐ beispielsweise angelehnt an die Kriterien nach dem Siegel: „FairWertung“.

Zur Sitzung des Umweltschusses am 26. April 2018 stellen wir daher folgenden

A n t r a g :
Die Stadt Fürth erarbeitet bis zur nächsten Ausschreibung der Vergabe Leitlinien für die Vermarktung von Altkleidern aus der städtischen Sammlung, die zukünftig auch ökologische, soziale und entwicklungspolitische Kriterien bei der Vermarktung und Verwertung der Altkleider gewährleisten.

Link zum Dachverband FairWertung e.V.: www.fairwertung.de

Dieser Antrag als pdf-Datei: Antrag UA – Ökologische, soziale und entwicklungspolitische Leitlinien für die Vermarktung von Altkleidern aus der städt. Sammlung

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