Termine:
Info- und Kennenlern-Treffen für alle Rathauslots*innen am Dienstag, 29.01.2019, 18:30 Uhr im Welthaus
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Pressetermin zur Ersteintragung am Donnerstag, 31.01.2019, um 9 Uhr am Bürgeramt Rathaus
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Nächstes Bündnistreffen am Freitag, 01.02.2019, um 19 Uhr im Welthaus
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Eintragungszeitraum: Donnerstag, 31.01. bis Mittwoch, 13.02.2019 – bitte in eine der amtlichen Eintragungsstellen gehen und unterschreiben!
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Deine Unterstützung ist gefragt!
Infostand des Kreisverbands Volksbegehren „Rettet die Bienen!“
Samstag, 26.01.2019, 11 Uhr, Schwabacher Straße Höhe Müller Drogerie, Fürth
Je mehr wir sind, desto mehr Bürger*innen können wir auf das Volksbegehren aufmerksam machen – melde Dich direkt beim Vorstand (), wenn Du beim Infostand mitmachen möchtest. Danke!
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Rathauslots*innen
Wir wollen in der Nähe der Eintragungsorte und zu deren Öffnungszeiten für die Eintragung werben und Passanten darauf aufmerksam machen. Dazu suchen wir Rathauslots*innen.
Bitte dafür einfach in die folgenden Terminplaner eintragen:
Bürgeramt Mitte (Rathaus, Königstraße 86, Erdgeschoss, Zimmer 003)
https://terminplaner4.dfn.de/1GIJ9m3ZhNTGvOQX
Bürgeramt Süd (Schwabacher Straße 170, erster Stock, Zimmer 121)
https://terminplaner4.dfn.de/fJNcPsqCodFbbTVl
Bürgeramt Nord (Stadelner Hauptstraße 96)
https://terminplaner4.dfn.de/YczAG7iJgO4fUgKX
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Amtliche Eintragungsstellen
Alle Fürther Wahlberechtigten können sich vom Donnerstag, 31.01., bis Mittwoch, 13.02.2019 an den folgenden Bürgerämtern zu den jeweiligen Öffnungszeiten für das Volksbegehren eintragen:
− Rathaus, Königstr. 86
− Bürgeramt Süd, Schwabacher Str. 170
− Bürgeramt Nord, Stadelner Hauptstr. 96.
Für die Eintragung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises erforderlich.
Die Bürgerämter Rathaus und Süd haben dafür folgende Öffnungszeiten:
− Montag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 20 Uhr
− Dienstag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
− Freitag von 8 bis 12 Uhr
− außerdem haben
o das Bürgeramt Rathaus am Samstag, 9.2., von 10 bis 14 Uhr und am Sonntag, den 10.2. von 10 bis 12 Uhr
o das Bürgeramt Süd am Samstag, 9.2., von 10 bis 12 Uhr geöffnet.
Das Bürgeramt Nord hat dafür folgende Öffnungszeiten:
− Dienstag 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr
− Donnerstag 8 bis 12 Uhr
Eine Briefwahl ist dabei nicht möglich, aber:
Wer sich für das Volksbegehren in einem anderen Ort in Bayern als in seinem Wohnort eintragen will, kann dies mit einem Eintragungsschein tun, der ohne Angabe besonderer Gründe bei der Stadt Fürth, Bürgeramt, Schwabacher Str. 170, 90763 Fürth () beantragt werden kann. Dies kann zum Beispiel für Studenten oder Arbeitnehmer interessant sein, die sich unter der Woche nicht oder nur wenig in Fürth aufhalten, wo sie gemeldet sind.
Wer wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung – auch soweit diese Krankheit oder Behinderung altersbedingt ist (andere Gründe, insbesondere urlaubs- oder berufsbedingte Abwesenheit, sind nicht ausreichend) – keinen Eintragungsraum persönlich aufsuchen kann oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage ist, einen Etragungsraum persönlich aufzusuchen, kann eine Hilfsperson beauftragen, die Eintragung im Eintragungsraum vorzunehmen. In diesem Fall kann man bei der Stadt Fürth, Bürgeramt, Schwabacher Str. 170, 90763 Fürth () einen Eintragungsschein beantragen, wobei man das Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen an Eides statt versichern muss.
Eintragungsorte und Öffnungszeiten der Stadt Fürth auch unter
https://www.fuerth.de/Home/fuerther-rathaus/teilnahme-am-volksbegehren-rettet-die-bienen.aspx
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Inhalt und Zweck des Volksbegehrens
Wir möchten den Rückgang der Arten minimieren, indem wir das bayerische Naturschutzgesetz in wesentlichen Teilen verbessern.
Teil-Begründung zum Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern „Rettet die Bienen!“
Gegenwärtig wird in Bayern ein dramatischer Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren und Pflanzen festgestellt. Gerade der drastische Rückgang der Artenvielfalt bei den Insekten, insbesondere den Bienen und Schmetterlingen, den Amphibien, den Reptilien, den Fischen, den Vögeln und den Wildkräutern ist durch einschlägige Untersuchungen eindeutig nachgewiesen. Ursächlich hierfür sind der übermäßige Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft. Jede verlorene Art und jeder gestörte Lebensraum ist nicht nur ein Verlust an Stabilität des natürlichen Lebensgefüges, sondern auch ein Verlust an Schönheit der bayerischen Heimat und eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Menschen.
Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Artenverlust, insbesondere dem Rückgang der Bienen und Schmetterlingen, entgegenzuwirken. Schritte dazu sind:
Ein weiterer massiver Ausbau der ökologische Landbau – das ist schonender für die Artenvielfalt -, weshalb das Ziel festgelegt wird, diesen sehr stark auszubauen und Naturschutz als Teil der Ausbildung bei den Land- und Forstwirten zu lehren.
Für den Staatswald soll das Ziel festgelegt werden, die biologische Vielfalt zu erhalten und wo nötig wieder herzustellen.
Verboten wird – wie bereits in anderen Bundesländern, der Einsatz von Mitteln, die unter den europarechtlichen Pestizidbegriff fallen.
Biotope, Blühwiesen und Obstwiesen sollen ausgeweitet werden und es soll eine Berichtspflicht, über den Status des Biotopverbundes gegenüber dem Landtag und der Öffentlichkeit, gesetzlich verankert werden.
Schutz von Feldgehölzen, Hecken, Säumen, Baumreihen, Lesesteinhaufen, Natursteinmauern, natürliche Totholzansammlungen, Feldrainen und Kleingewässern als naturbetonte Strukturelemente der Feldflur ausbauen und erhalten.
Ein Volksbegehren ist für Bürgerinnen und Bürger die einzige Möglichkeit, direkt in die Gesetzgebung einzugreifen. Wird unser Antrag erfolgreich im Volksentscheid bestätigt, dann ändert sich dementsprechend der Gesetzestext des bayerischen Naturschutzgesetzes in Belangen, die für den Erhalt vieler Arten sehr wichtig sind. Daher bringt ein Volksbegehren – wenn es erfolgreich verläuft – sehr viel. Allerdings werden nicht alle naturschutzrelevanten Bereiche über das bayerische Naturschutzrecht geregelt. So ist die Düngeverordnung im Europarecht verankert, sodass die Düngung nicht über diesen Volksentscheid regulieren werden kann, wohl aber den Politiker*innen dort die Aufgabe gegeben wird, sich im Europaparlament dem entsprechend zu verhalten.
Aber auch hier kann man bei der Europawahl ein Zeichen setzen!
Weitere Infos und Antworten auf häufige Fragen findest Du unter:
https://www.bund-naturschutz.de/aktionen/volksbegehren-artenvielfalt.html
Und unter: www.volksbegehren-artenvielfalt.de
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