Artikel 11

Ja zu Urheberrecht, nein zu Uploadfiltern

Wer viel im Netz unterwegs ist hat es wahrscheinlich schon mitbekommen: Das Europäische Parlament arbeitet gerade an einer Novelle des Urheberrechts, die längst überfällig ist. Leider ergeben sich durch den aktuellen Entwurf erhebliche Gefahren für die freie Meinungsäußerung. Auch werden unserer Meinung nach eher Großverlage und nicht zuletzt die Internet-Riesen auf Kosten der eigentlichen Kreativen und der Nutzer*innen gestärkt.

Deshalb haben die Fürther Grünen bei ihrer Mitgliederversammlung am 07.03.2019 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Fürth-Stadt unterstützt den Beschluss der BAG Digitales und Medien vom 16.02.2019 (siehe unten) zum Thema EU-Urheberrechtsreform. Das aktuelle Trilog-Ergebnis zur EU-Urheberrechtsreform widerspricht eindeutig unserem Europawahlprogramm für 2019. Wir fordern daher alle jetzigen und zukünftigen Europaabgeordneten auf, sich gegen Upload-Filter (Artikel 13) und Leistungsschutzrechte (Artikel 11) einzusetzen.

Dementsprechend rufen wir dazu auf, sich an den deutschlandweiten Demos gegen Artikel 13 und Upload-Filter zu beteiligen. In Fürth wird die Demo um 13 Uhr am Grünen Markt stattfinden.

Beschluss der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Digitales und Medien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16.02.2019:

Es ist ein wichtiges Ziel der BAG Digitales und Medien, auch im Digitalen die Rechte von Kulturschaffenden, Nutzer*innen, nicht-kommerziellen Projekten und Startups zu schützen. Mit dem Trilog-Ergebnis zur EU-Urheberrechtsreform wird dieses Ziel aus unserer Sicht nicht erreicht.

Mit der EU-Urheberrechtsreform müssen Plattformen unabhängig von der Kenntnis über eine Urheberrechtsverletzung handeln, was in der Praxis zur Einführung von Upload-Filtern führen wird.

Upload-Filter schränken jedoch die Pressefreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung und auch die Möglichkeit, ungehindert eigene Inhalte zu publizieren, ein. Sie grenzen auch legitime Inhalte aus und verengen damit das Angebot für eine vielfältige Meinungsbildung. Dies trifft Journalist*innen und Medienhäuser genauso wie SatirikerInnen, YouTuberInnen und InfluencerInnen.

Upload-Filter stellen kleine und nicht-kommerzielle Anbieter vor zusätzliche Hürden, verhindern Innovationen und werden den Einfluss marktbeherrschender Plattformen noch verstärken. Ihre Wirksamkeit bei absichtlich begangenen Urheberrechtsverletzungen ist gering, da die Upload-Filter technisch umgangen werden können.

Entgegen der Zusage im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union aktiv für eine Filterregelung verhandelt. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Ausnahmen sind im Detail völlig unzureichend und werden weder Startups noch Nichtregierungsorganisationen noch Betreibern kleiner Plattformen nutzen. Mit ihrer Verhandlungsposition schwächt die Bundesregierung so Künstler*innen, Kreative und die europäische Digitalwirtschaft gleichermaßen. Dafür profitieren nun genau die großen Plattformen von der Reform, gegen deren Mitnahmegewinne man ursprünglich vorgehen wollte.

Als Alternative zum aktuellen Entwurf schlagen wir vor, die finanzielle Situation von Kulturschaffenden in den Fokus zu rücken. Künstler*innen müssen fair am Erlös beteiligt werden. Und selbstvermarktende Kulturschaffende oder kleine Firmen sollen im Markt eine faire Chance im Wettbewerb um die Aufmerksamkeit der Konsumierenden haben.

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