Bebauungspläne

Endlich ein festes Prozedere für die Festlegung von Sozialem Wohnungsbau in Fürth

10. April 2019 – Manchmal sind es die kleinen Details, die am Ende einen großen Unterschied machen. Das ist auch beim Thema „Sozialer Wohnungsbau in Fürth“ der Fall. In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 3. April 2019 wurde dem Sozialen Wohnungsbau in Fürth endlich ein Standardprozedere zugestanden. Und zwar nicht in einem großen Antrag, einem flammenden Plädoyer oder einer Order von oben, sondern in einer unscheinbaren Protokollnotiz.

Künftig muss der Fürther Stadtrat beim Aufstellungsbeschluss gefragt werden, ob in einem Bebauungsplan ein Anteil für geförderten Wohnungsbau eingeplant werden soll und wenn ja, wie groß dieser Anteil sein soll. Auch die Bauträger in Fürth wissen nun künftig, dass ihnen die Verpflichtung zu Sozialem Wohnungsbau drohen kann und werden frühzeitig darüber informiert, in welchem Umfang das beim geplanten Projekt der Fall ist.

„Das ist ein beachtlicher Erfolg“, so die Fürther GRÜNEN-Stadträtinnen. „Von nun an wird der politische Wille bei Bebauungsplänen klar im Vorfeld festgelegt. Bisher mussten wir über Einzelanträge auf bereits aufgestellte Bebauungspläne reagieren. Immer mit dem Risiko, vermeintlich zu früh oder zu spät dran zu sein. Nun ist endlich ein Prozedere geregelt, das dem Sozialen Wohnungsbau einen festen Platz im Planungsprozess zuweist.“

Vorausgegangen war ein Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion, die bei der aktuellen Erarbeitung des städtebaulichen Vertrags mit dem Bauträger für den Bebauungsplan Nr. 399 „Schuckertstraße“ eine verbindliche Festlegung auf einen Anteil von 25 Prozent an gefördertem sozialem Wohnungsbau aufnehmen wollte. Dieser Antrag wurde abgelehnt – mit dem Argument, für derartige Festlegungen sei es nun zu spät, das sei dem Bauträger gegenüber nicht zumutbar.

Da es in der Vergangenheit bei ähnlichen Vorstößen der GRÜNEN-Stadtratsfraktion aber auch schon hieß, der Zeitpunkt für die Festlegung sei noch nicht gekommen, das müsse man im Rahmen des städtebaulichen Vertrags regeln, fragten die GRÜNEN-Stadträt*innen nach, wann denn nun der angemessene Zeitpunkt wäre. Aus dieser Nachfrage und der anschließenden Diskussion ergab sich besagte Protokollnotiz, dass künftig die Verwaltung beim Aufstellungsbeschluss in den entsprechenden Ausschüssen nachzufragen hat und hier ein entsprechender Beschluss gefasst werden muss.

„Wir freuen uns sehr, dass in Zukunft bei jedem größeren Bauprojekt, für das ein Bebauungsplan erstellt wird, über die Frage nach dem Anteil an geförderten Wohnungen gesprochen werden muss. Wir erhoffen uns davon viele neue Wohnungen für Fürther*innen mit geringeren finanziellen Mitteln“, so die GRÜNEN-Stadträt*innen.

• Frage nach dem Anteil an Sozialem Wohnungsbau muss künftig beim Aufstellen eines Bebauungsplans geklärt werden
• Erstmalig feste Verankerung von Sozialem Wohnungsbau sowohl im Prozedere der Verwaltung als auch in den Köpfen von Bauträgern
• GRÜNEN-Stadträt*innen begrüßen festes Prozedere, nachdem sie mit einigen Vorstößen am vermeintlich falschen Zeitpunkt gescheitert sind

Diese Pressemitteilung als pdf-Datei:

Link zum Antrag “Aufnahme von 25% Sozialem Wohnungsbau in den Bebauungsplan Schuckertstraße”: https://www.gruene-fuerth.de/2019/04/02/antrag-aufnahme-von-sozialem-wohnungsbau-in-planung-schuckertstrasse/

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