30. März 2016 – Städte und Gemeinden leiten jedes Jahr zum 31.März der Bundeswehr die Namen und Adressen von jungen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit weiter, die im Jahr darauf volljährig werden. An diese Adressen versendet die Bundeswehr Werbe- und Informationsmaterial zum Dienst in der Bundeswehr. Der § 58 c des Soldatengesetzes erlaubt dieses Vorgehen. Der…