Einwegplastikprodukte wie Trinkhalme oder Trinkbecher und Einweg-Behälter zum Mitnehmen von Speisen sind seit dem 3. Juli 2021 EU-weit verboten. Produkte dieser Art, die bereits auf dem Markt sind, dürfen die Geschäfte aber noch verwenden. Anfang 2022 ging die Stadt Tübingen einen Schritt weiter und kündigte eine Steuer auf Einwegverpackungen an: 50 Cent werden pro Becher…